Verrechnungssteuer-Reform: Die Argumente für die Teilabschaffung
Das Wichtigste in Kürze
- Am 25. September 2022 wird über die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer abgestimmt.
- Die Schweiz sei durch die Steuer gegenüber dem Ausland im Nachteil, so die Befürworter.
- Mit der Reform soll im Ausland investiertes Geld in die Schweiz zurückgeholt werden.
Gegen die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer wurde durch die SP und ihre Allianzpartner ein Referendum ergriffen. Deshalb kommt es am 25. September 2022 zur Abstimmung.
Unterstützt wird die Steuerreform von der SVP, FDP, GLP und der Mitte. Auch die Wirtschaftsverbände empfehlen eine Annahme der Reform.
Schweiz wird gegenüber dem Ausland wettbewerbsfähig
Die Schweiz habe mit der Verrechnungssteuer zurzeit einen Nachteil gegenüber dem Ausland, argumentieren die Befürworter. Schweizer Unternehmen vermeiden es, ihre Obligationen in Inland zu emittieren, da diese durch die Steuer für Anleger unattraktiv sind.
Durch die Teilabschaffung solle die Schweiz «gleich lange Spiesse» wie andere Länder erhalten und so wettbewerbsfähig werden. Dies auch mit Blick auf die OECD-Steuerreform, die eine Mindestbesteuerung von grossen Unternehmen vorsieht.
Die Reform soll im Inland emittierte Obligationen attraktiver machen und die Wertschöpfungskette wieder in die Schweiz zurückholen. Dazu gehören Arbeitsplätze und investierte Gelder, und damit auch Steuereinnahmen.
SVP-Nationalrat Thomas Matter ist sich sicher: «Der Bund wird innerhalb von 5 Jahren Mehreinnahmen von 350 Millionen Franken jährlich erhalten.»
Verrechnungssteuer-Reform spart Unternehmen Geld
Im Inland emittierte Obligationen würden den Kapitalmarkt beleben und dadurch zu günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten führen. Davon würden laut den Befürwortern unter anderem Bund und Kantone profitieren, da Zinskosten eingespart werden könnten.
Aber auch anderen öffentlichen Unternehmen wie Spitälern käme das zugute, da sie zu besseren Bedingungen Geld aufnehmen könnten. Diese Einsparungen könnten dann in sinnvolle Projekte investiert werden.
Insgesamt habe die Teilabschaffung ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis, so die Befürworter. Es würden zwar Mindereinnahmen durch geringere Steuereinnahmen entstehen, gleichzeitig gäbe es jedoch auch Mehreinnahmen durch den Kapitalmarkt.