Verrechnungssteuer-Reform: Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Das Wichtigste in Kürze
- Am 25. September 2022 wird über die Reform der Verrechnungssteuer abgestimmt.
- Auf Zinsen von Obligationen soll künftig keine Verrechnungssteuer mehr erhoben werden.
- So soll der Schweizer Fremdkapitalmarkt gestärkt werden.
Mit der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationszinsen soll der inländische Fremdkapitalmarkt gestärkt werden. Die SP und ihre Allianzpartner haben im April 2022 jedoch ein Referendum gegen die Steuerreform ergriffen. Am 25. September 2022 wird deshalb darüber abgestimmt.
Im Ständerat wurde die Steuerreform mit 31 Ja- zu zwölf Nein-Stimmen angenommen. Der Nationalrat stimmte mit 125 zu 70 Stimmen auch dafür. Enthaltungen gab es bei beiden Abstimmungen keine.
Inländische Obligationen ohne Verrechnungssteuer wettbewerbsfähig
Mit der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer würde der Schweizer Fremdkapitalmarkt attraktiver werden, argumentieren Bundesrat und Parlament. Die Reform würde zudem Arbeitsplätze schaffen und im Ausland investiertes Geld wieder in die Schweiz zurückholen.
Zukünftig sollen inländische Obligationen ohne die Verrechnungssteuer gegenüber ausländischen wettbewerbsfähig sein. So würden Schweizer Unternehmen ihre Obligationen im Inland emittieren, anstatt wie heutzutage aufgrund der günstigeren Steuerlage in Ausland.
Durch die Abschaffung der Umsatzabgabe würde zudem der Handel von Obligationen und anderen Wertpapieren in der Schweiz angekurbelt werden.
Bund: Mehreinnahmen würden Mindereinnahmen aufwiegen
Da die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe auf Obligationen nicht mehr erhoben würde, käme es zwangsweise zu einem Ausfall von Steuereinnahmen. Gleichzeitig würden jedoch immer noch Beträge zurückgefordert. Dabei käme es laut dem Eidgenössischen Finanzdepartement zu einem einmaligen Verlust von über einer Milliarde Franken.
Weiter werden die jährlichen Mindereinnahmen auf rund 200 Millionen Franken geschätzt. Diese sollen jedoch innerhalb weniger Jahre mit den Mehreinnahmen aus dem gestärkten Fremdkapitalmarkt ausgeglichen werden. Insgesamt bewertet das EFD die Reform als gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Auch die Schwächung des Schutzes vor Steuerhinterziehung sei laut Bund unproblematisch, da dieser bereits heute nur begrenzt sei. Es würden zurzeit auch andere Zinserträge, die versteuert werden müssen, nicht unter die Verrechnungssteuer fallen.