Eigenmietwert-Abschaffung muss in die Einigungskonferenz
Die Einigungskonferenz steht vor einer schwierigen Aufgabe, die Abschaffung des Eigenmietwerts zu erreichen.
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts muss sich die Einigungskonferenz befassen. Die Positionen von Nationalrat und Ständerat liegen allerdings so weit auseinander, dass eine Lösung schwierig scheint. Das ergab die letzte Beratungsrunde im Nationalrat.
Der Nationalrat will den Eigenmietwert vollständig abschaffen und bekräftigte dies am Montag mit 115 zu 74 Stimmen und mit sechs Enthaltungen. Um dadurch wegfallende Einnahmen wettzumachen, vor allem in Tourismusregionen, schlägt er ergänzend eine neue Objektsteuer vor für selbst bewohnte Zweitwohnungen.
Über die Vorlage für diese Steuer will der Nationalrat allerdings erst entscheiden, wenn feststeht, was die Einigungskonferenz beantragt. Mit 160 zu 30 Stimmen hiess er am Montag einen entsprechenden Antrag von Thomas Aeschi (SVP/ZG) gut.
Zweitwohnungen – Luxus oder Grundbedürfnis?
Eine bürgerliche Minderheit um Beat Walti (FDP/ZH) hätte nur Erstwohnungen von der Eigenmietwert-Besteuerung ausnehmen und die Vorlage damit bereinigen wollen. Walti begründete dies mit dem Widerstand gegen die Befreiung von Zweitwohnungen. Auch sei eine Erstwohnung ein Grundbedürfnis, eine Zweitwohnung dagegen nicht. «Eine Zweitwohnung dagegen ist ein Luxusproblem.»
Der Ständerat will den Eigenmietwert nur bei Erstwohnungen abschaffen. Auch beim Abzug der Schuldzinsen gibt es Uneinigkeit. Auf Kompromissvorschläge des Nationalrates hatte sich der Ständerat vergangene Woche nicht einlassen wollen.
Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts ist ein politischer Dauerbrenner, und sie ist umstritten. Die vor sieben Jahren im Ständerat angestossene Vorlage kommt nun in die Einigungskonferenz. Diese hat angesichts der diametral auseinanderliegenden Positionen keine leichte Aufgabe.