AHV

Entlastung für die AHV: Die Massnahmen der Reform im Detail

Keystone-SDA
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Bern,

Ein höheres Rentenalter für die Frauen und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der AHV sind die wichtigsten Massnahmen der AHV-Reform (AHV 21). Volk und Stände entscheiden am 25. September aber über noch mehr. Nachfolgend ein Überblick:

AHV 21
Der Ausgleichsfonds für AHV, IV und EO schloss 2022 mit einem negativen Anlageergebnis. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • RENTENALTER: Für Frauen soll das Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht werden.

Neu ist in der Gesetzgebung nicht mehr vom ordentlichen Rentenalter die Rede, sondern vom Referenzalter. Für AHV und berufliche Vorsorge gilt künftig dasselbe Referenzalter 65. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform steigt das Frauenrentenalter schrittweise auf 65 Jahre. Bis 2032 spart die AHV nach Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) durch die spätere Pensionierung der Frauen rund 9 Milliarden Franken. Der Ausgleich für die Frauen kostet die AHV rund 2,8 Milliarden Franken. Weitere 1,3 Milliarden Franken kosten weitere Elemente aus der AHV 21. Die Reformvorlage entlastet die AHV somit insgesamt um rund 4,9 Milliarden Franken.

RENTENZUSCHLAG: Frauen der neun Übergangsjahrgänge erhalten einen finanziellen Ausgleich dafür, dass sie bis zur Pensionierung länger arbeiten müssen. Tritt die Vorlage 2024 in Kraft, sind es die Jahrgänge 1961 bis 1969. Gehen diese Frauen nicht vorzeitig in Pension, erhalten sie lebenslang einen Zuschlag auf ihre AHV-Rente, der sich je nach Einkommen zwischen 12.50 und 160 Franken im Monat bewegt. Für durchschnittliche Jahreseinkommen bis 57'360 Franken beträgt er 160 Franken, bei Löhnen zwischen 57'361 und 71'700 Franken 100 Franken und bei einem Jahreseinkommen ab 71'701 Franken 50 Franken. Abgestuft wird der Zuschlag auch nach Jahrgang, mit Rücksicht auf die schrittweise Anhebung des Rentenalters und dem Zeitraum, der den Frauen bleibt, um sich auf die spätere Pensionierung einzustellen: 1961 Geborene erhalten 25 Prozent des Grundzuschlages, der Jahrgang 1962 50 Prozent, der Jahrgang 1963 75 Prozent, die Jahrgänge 1964 und 1965 je 100 Prozent, der Jahrgang 1966 81 Prozent, der Jahrgang 1967 63 Prozent, der Jahrgang 1968 44 Prozent und der Jahrgang 1969 noch 25 Prozent. Wer wenig verdient hat und zu den ersten Frauen mit Referenzalter 65 gehört, erhält den prozentual höchsten Zuschlag auf die AHV-Rente. Erhält eine Frau einen Zuschlag, löst dieser keine Kürzung der Ergänzungsleistungen aus.

FLEXIBLE PENSIONIERUNG: Frauen der neun Übergangsjahrgänge - 1961 bis 1969 bei Inkraftsetzung Anfang 2024 - können sich ab 62 Jahren vorzeitig pensionieren lassen. Ihnen wird die Rente weniger stark gekürzt als Männern und jüngeren Frauen bei vorzeitiger Pensionierung, und auch hier wird Rücksicht genommen auf tiefe Einkommen. Für die übrigen Frauen und Männer ist der Rentenvorbezug neu ab 63 Jahren möglich. Neu können zudem alle die Altersrente bis zum 70. Geburtstag aufschieben, und es sind neu ein Teilvorbezug und ein Teilaufschub der Rente möglich. Die Kürzungssätze beim Vorbezug und die Zuschläge beim Aufschub legt der Bundesrat erst 2027 fest.

LÄNGER ARBEITEN: Bundesrat und Parlament wollen Anreize für die Menschen setzen, auch im Rentenalter einer bezahlten Arbeit nachzugehen. Damit sollen die Menschen ihre Rente bis zur maximal möglichen Rente aufbessern respektive Beitragslücken stopfen können. Unter anderem können Pensionierte mit Erwerbseinkommen auf den Freibetrag - aktuell 16'800 Franken im Jahr oder 1400 Franken im Monat - freiwillig verzichten.

HILFLOSENENTSCHÄDIGUNG: AHV-Rentnerinnen und Rentner, die im Alltagsleben auf Dauer Hilfe benötigen, erhalten bereits heute von der AHV eine vom Einkommen und vom Vermögen unabhängige Hilflosenentschädigung. Die Karenzfrist wird mit der AHV 21 von derzeit einem Jahr auf noch sechs Monate verkürzt.

MEHRWERTSTEUER: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV ist das zweite Standbein der Reform. Der Normalsatz wird von 0,4 Prozentpunkte auf neu 8,1 Prozent erhöht, der reduzierte Satz um 0,1 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent und der Sondersatz für die Hotellerie ebenfalls um 0,1 Prozentpunkt auf 3,8 Prozent. Für die Zusatzfinanzierung der AHV muss die Verfassung geändert werden, entsprechend müssen Volk und Stände zustimmen. Die höhere Mehrwertsteuer bringt der AHV laut Bundesamt für Sozialversicherungen bis 2032 zusätzliche 12,4 Milliarden Franken ein. Heute ist ein Prozentpunkt der Mehrwertsteuer für die AHV reserviert.

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