Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne) hat erneut Strafanzeige gegen Andreas Glarner (SVP) eingereicht. Der Fall könnte Signalwirkung haben.
Andreas Glarner
SVP-Nationalrat Glarner könnte ein Deepfake-Video, das er letztes Jahr auf X gepostet hat, zum Verhängnis werden. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Andreas Glarner veröffentlichte im Oktober ein Deepfake-Video von Sibel Arslan.
  • Die Grünen-Politikerin verklagte den SVP-Mann daraufhin – und gewann.
  • Nun reichte Arslan eine weitere Anzeige wegen Identitätsmissbrauchs ein.
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SVP-Nationalrat Andreas Glarner sorgte kurz vor dem Wahlsonntag 2023 für Ärger: Der Aargauer veröffentlichte auf X ein Video der Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan. Wobei streng genommen gar nicht sie zu sehen war: Bei der abgebildeten Person handelte es sich um einen KI-generierten Fake der Politikerin.

Bereits damals wehrte sich Arslan gerichtlich gegen die Verbreitung des Videos. Im November gab ihr das Zivilgericht Basel-Stadt recht: Glarner hat mit dem Video Arslans Persönlichkeitsrechte verletzt. Der SVP-Provokateur musste den Post umgehend löschen und 3842.50 Franken blechen.

Dem Aargauer machte dies sichtlich wenig aus: «Das war mit der Spass wert», sagte Glarner im Anschluss an das Urteil.

Andreas Glarner
Andreas Glarner nutzte KI, um Sibel Arslan Wahlwerbung für ihn zu machen.
Andreas Glarner
Arslan verklagte den SVP-Mann, woraufhin er den Post löschen und eine Geldstrafe zahlen musste.
Sibel Arslan
Nun hat die Grüne-Nationalrätin erneut Strafanzeige eingereicht – wegen Identitätsmissbrauchs.

Nun folgt laut der «Luzerner Zeitung» Akt zwei des Schlagabtausches. Arslan hat im Januar eine weitere Strafanzeige gegen den SVP-Nationalrat eingereicht. Manuel Bertschi, Arslans Anwalt, erklärt: «Aus unserer Sicht sind die Tatbestandsmerkmale des Identitätsmissbrauchs erfüllt.»

Erster prominenter Fall von Identitätsmissbrauch

Arslan macht mit ihrer Anzeige Gebrauch von einer neuen Gesetzgebung. Erst seit September ist Identitätsmissbrauch im Rahmen des Datenschutzgesetzes rechtswidrig. Konkret: Die Identität einer Person ohne deren Einwilligung zu verwenden, um dieser zu schaden oder sich Vorteile zu verschaffen, ist strafbar.

Falls der Sachbestand erfüllt ist, blüht Glarner eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Was als Schaden gilt, ist laut der «Luzerner Zeitung» jedoch schwammig definiert. Weiter ist offen, ob sich der SVP-Mann durch das Video einen Vorteil im Wahlkampf verschaffen konnte.

Überschreitet Andreas Glarner mit seinen Provokationen rote Linien?

Klar ist: Es handelt sich um den ersten prominenten Fall des Identitätsmissbrauches seit der Revision des Gesetzes. «Der Fall dürfte deshalb Signalwirkung haben», so Datenschutzexperte David Rosenthal.

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