FDP-Gössi will Ruanda-Deal für die Schweiz

Kaspar Schwarzenbach
Kaspar Schwarzenbach

Bern,

FDP-Ständerätin Petra Gössi verlangt, dass abgewiesene Eritreer in einen Drittstaat gebracht werden. Heute entscheidet die Nationalratskommission darüber.

Gössi Ruanda-Deal Drittstaaten Abschiebung
Eritrea weigert sich strikt, abgewiesene Asylsuchende zurückzunehmen. FDP-Ständerätin Petra Gössi will diese Menschen deshalb in einen sicheren Drittstaat schicken. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Rund 300 abgewiesene und ausreisepflichtige Migranten aus Eritrea leben in der Schweiz.
  • Das ostafrikanische Land weigert sich aber kategorisch, Zwangsrückführungen zuzulassen.
  • Deshalb will die FDP sie in einen sicheren Drittstaat schicken – nach britischem Vorbild.

Nach langer Diskussion hat das britische Parlament diese Woche eine historische Vorlage verabschiedet: Abgelehnte Asylsuchende sollen künftig in das ostafrikanische Land Ruanda abgeschoben werden – ungeachtet ihrer Herkunft.

Der Entwurf erklärt Ruanda per Gesetz zum sicheren Drittstaat – Einsprüche vor britischen Gerichten sollen damit verhindert werden. Auch in der Schweiz werden derzeit ähnlich lautende Ideen debattiert: Am Donnerstag entscheidet die zuständige Nationalratskommission über einen Vorstoss aus der FDP.

FDP-Gössi will Eritreer in Drittstaaten abschieben

Der Vorstoss von Petra Gössi verlangt, dass abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea in einen Drittstaat gebracht werden – beispielsweise nach Ruanda. Derzeit leben rund 300 ausreisepflichtige eritreische Staatsbürger in der Schweiz. Doch der nordostafrikanische Staat weigert sich strikt, seine Bürgerinnen und Bürger wieder aufzunehmen.

Bereits im Dezember hatte der Nationalrat einen ähnlichen Vorstoss von FDP-Ständerat Damian Müller abgelehnt. Damals hatten sich neben SP, GPS und GLP auch die Mitte gegen die Idee entschieden. Trotzdem ist Ständerätin Petra Gössi zuversichtlich: Der Druck aus der Bevölkerung habe zugenommen – die Mitte sei heute «offener für Lösungen», erklärt sie gegenüber «CH Media».

Eritrea lehnt Zwangsrückführungen kategorisch ab

Die Gössi-Idee ist pragmatisch – der Bundesrat soll mit einem Drittstaat ein Transitabkommen abschliessen. Damit würden abgewiesene Eritreer vorübergehend in diesen Drittstaat gebracht, ehe sie von dort aus weiterreisen.

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Eritreische Staatsangehörige demonstrieren und reichen eine Petition für eine humanere Flüchtlingspolitik ein. Aufgenommen am Freitag, 18. Mai 2018, in Bern. (Archivbild) - keystone

Der Vorstoss erinnert an ein gescheitertes Abkommen zwischen der Schweiz und Senegal aus dem Jahr 2003: Dieses hätte es erlaubt, Asylsuchende für maximal 72 Stunden im Senegal unterzubringen. Wenn sie innerhalb dieser Zeit nicht weitergereist wären, hätte die Schweiz sie aber wieder zurücknehmen müssen.

Drittstaaten-Idee bleibt aktuell

Da Eritrea sich aber kategorisch weigert, Zwangsrückführungen seiner Staatsbürger zuzulassen, sehen die Erfolgsaussichten der Idee düster aus. Eritrea würde seine Bürger wohl auch dann nicht zurücknehmen, wenn sie aus einem Drittstaat kommen, hält der Bundesrat fest. Ein Transitabkommen ohne diese Rückübernahmeklausel wiederum hält die Landesregierung für undenkbar.

Sollen abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea, die nicht dorthin zurückgeführt werden können, in ein Drittland gehen müssen?

Ob der Vorstoss von Petra Gössi heute von der vorberatenden Kommission angenommen wird, scheint also alles andere als gesichert. Ungeachtet dessen werden Bundesrat und Parlament sich in Zukunft aber noch mit der Rückführung in sichere Drittstaaten auseinandersetzen: Nach Annahme eines Postulates von FDP-Ständerat Andrea Caroni wird er einen Bericht mit einer Auslegeordnung zur Drittstaaten-Idee vorlegen müssen.

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