FDP präsentiert 3-Säulen-Aktionsplan bei Nein zum Rahmenvertrag
Die FDP Schweiz hat am Freitagabend an einer ausserordentlichen Fraktionssitzung einen 3-Säulen-Aktionsplan für den Fall vorgelegt, dass der Bundesrat das Ergebnis der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU ablehnen sollte.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich unterstützte die FDP-Fraktion die laufenden Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen, teilte die FDP am Freitagabend nach der Sitzung mit.
Der Bundesrat solle die Verhandlungen weiterführen, um eine Lösung für die Sicherung der bilateralen Verträge zu finden. Für die FDP sei der bilaterale Weg nach wie vor der Königsweg. Er sichere der Schweiz die Teilnahme am Binnenmarkt und und damit den Wohlstand.
Die FDP unterstütze das Rahmenabkommen unter der Voraussetzung, dass in den drei Bereichen Lohnschutz, Unionsbürgerrichtline und Guillotineklausel Klarstellungen erreicht werden könnten. Sollte das Verhandlungsergebnis abgelehnt werde, seien Alternativen vorzubereiten, um den bilateralen Weg zu sichern.
In diesem Zusammenhang präsentiert die FDP einen 3-Säulen-Aktionsplan. Die erste Säule betreffe internationale Massnahmen mit der EU, so etwa eine limitierte Dynamisierung der Bilateralen. Bedingung sei, das die EU keine Nadelstiche setze und andere Abkommen deblockiere.
Im Gegenzug könnten offene Punkte wie die Kohäsionszahlungen mit einbezogen werden. Ferner könnten im Rahmen einer Bilateralen III neue Abkommen etwa im Strommarkt und im Gesundheitswesen zu einem neuen Vertragspaket gebündelt werden.
Die zweite Säule umfasse internationale Massnahmen unabhängig von der EU. Die Schweiz solle aktiv Partnerschaften mit Staaten ausserhalb der EU suchen, etwa mit dem südamerikanischen Mercosur, mit Indien oder den USA sowie Forschung und Innovationen fördern.
Nationale Massnahmen bilden die dritte Säule. Die Schweiz sollte laut FDP alle Massnahmen ausschöpfen, die sie unilateral umsetzen könne, um die negativen Folgen nach dem Scheitern eines Rahmenabkommens mit der EU abzufedern.
Dazu zählten etwa die Umsetzung eines nationalen Fitnessprogramms, Kompensationsmassnahmen wie Alternativen zur Börsenäquivalenz oder ein autonomer Nachvollzug, um die Wirtschaft regulatorisch zu entlasten. Auch autonome Anpassungen fielen darunter.