Geschiedene Landwirte sollen besser entschädigen werden
Der Nationalrat will Landwirte bei der Scheidung besser finanziell unterstützen. Dafür sollen alle mitarbeitenden Familienmitglieder einen Lohn erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Geschiedene Landwirte sollen besser für ihre Leistung entschädigt werden.
- Alle Familienmitglieder sollen mit einem Lohn oder als Selbständige bezahlt werden.
- Bislang stünden die Partner von Landwirten nach der Scheidung oftmals vor dem Nichts.
Ehegatten sowie eingetragene Partner von Landwirten sollen bei einer Scheidung finanziell angemessen für ihre geleistete Arbeit entschädigt werden. Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion angenommen, die eine entsprechende Gesetzesanpassung fordert. 114 Räte waren dafür, 76 Stimmen dagegen, sechs enthielten sich.
Derzeit sei es wegen des Bodenrechts kaum möglich, Partner, die auf einem Landwirtschaftsbetrieb mitarbeiten, am Geschäft zu beteiligen. So begründete Heinz Siegenthaler (BDP/BE) das Anliegen. Auch die finanziellen Mittel aller Beteiligten seien meist im Betrieb eingebunden. Viele Partner stünden daher nach einer Scheidung vor dem finanziellen Nichts.
Neu sollen daher die mitarbeitenden Familienmitglieder mit einem Anteil am landwirtschaftlichen Einkommen am Betrieb beteiligt werden. Entweder mit einem Barlohn oder als Selbständigerwerbende. Andernfalls sollen sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung bei einer Scheidung erhalten.
Der Anspruch solle von den Behörden unter Einbezug von vergleichbaren Tätigkeiten definiert werden.
Bundesrat: Lösung nicht praxistauglich
Der Bundesrat lehnt das Anliegen ab. Er sei sich zwar des Problems bewusst, sagte Guy Parmelin. Die hier angedachten Lösungen seien aber zu wenig praxistauglich und kaum kontrollierbar. Eine Verbesserung sei mit der Agrarpolitik 2022+ (AP2022+) vorgesehen.
Das Parlament hat die AP22+ in der Frühlingssession auf Eis gelegt. Der Bundesrat bedauere das. Damit würden auch die Massnahmen zur Besserstellung der geschiedenen Partner von Landwirten hinausgeschoben. Die Motion geht an den Ständerat.