Impfdosen: Alain Berset räumt Fehler bei Verträgen ein
Der Bund hat Fehler bei der Impfstoff-Beschaffung eingeräumt. Der Nachtragskredit wurde entsprechend nach unten korrigiert. Es läuft noch eine Untersuchung.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BAG hat für die kommenden Jahre Impfbeschaffungsverträge abgeschlossen.
- Eine Überprüfung der Abläufe hat Unregelmässigkeiten und falsche Berechnungen ergeben.
- Die Finanzkommission des Nationalrats wird sich auch noch zu den Verträgen äussern.
Die Verträge zur Beschaffung von Impfdosen geben im Bundeshaus zu reden. Die Finanzkommission des Nationalrats hat sich heute Morgen getroffen, um über das Geschäft zu beraten. Das Fazit der Sitzung soll noch kommuniziert werden.
Es handelt sich hierbei um den Voranschlag 2022, sozusagen das Budget für den Bundeshaushalt. Darin ist auch Geld für die Covid-Impfung vorgesehen: Das Parlament hat aber Unregelmässigkeiten entdeckt.
Zwei mögliche Fehler entdeckt
Über die Pfingsttage hat auch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Verträge überprüft. Fazit: Mit zwei Ausnahmen waren «alle Verträge und Zahlungen durch Kredite gedeckt». Eine zusätzliche Administrativuntersuchung soll aber das «definitive Bild» skizzieren, so das Departement von Alain Berset.
Bei den zwei Ausnahmen handelt es sich einerseits um einen schon bekannten Fall in 2020. Die zweite Ausnahme handelt von einem Vertrag, der erst kürzlich unterschrieben wurde. Damals war der Verpflichtungskredit vom Parlament noch nicht bestätigt.
Sollte der Nachtragskredit nun durch das Parlament gekürzt werden, habe das eventuell Konsequenzen, schreibt der Bundesrat. Es sei nämlich nicht immer möglich gewesen, in den Verträgen mit den Impfstoffherstellern einen Zahlungsvorbehalt einzubauen.
Weiter sei der Bundesratsentscheid vom 17. Dezember 2021 untersucht worden: Sieben zusätzliche Millionen Dosen von je zwei Herstellern wollte der Bundesrat beschaffen. Es sei zu diesem Zeitpunkt jedoch unklar gewesen, ob dies vom am Vortag vom Parlament bewilligten Voranschlag gedeckt war. Die Administrativuntersuchung soll noch ergeben, ob rechtskonform gehandelt wurde.
Nach dieser ersten Überprüfung wurden die nachträglich beantragten Gelder auf 234,3 Millionen Franken gesenkt. Der ursprüngliche Betrag belief sich auf 314 Millionen Franken; bei der Berechnung der Impfkosten wurden einige Fehler gemacht. Alain Berset hat diese Ergebnisse er Finanzkommission heute unterbreitet.