Informationen zur Justizinitiative in der Schweiz
Die Justizinitiative sieht vor, dass künftig das Los über das Amt der Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheidet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Justizinitiative will, dass künftig das Los über das Bundesgericht entscheidet.
- Bisher wurden die Bundesrichter von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt.
Am 28. November 2021 entschied die Schweizer Stimmberechtigten über die sogenannte Justizinitiative ab. Sie soll die Verflechtung zwischen Politik und Justiz vermindern.
Das Schweizer Bundesgericht entscheidet als letzte Instanz über Rechtsstreitigkeiten im zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bereich. Auch hat es bei Uneinigkeiten zwischen Kantonen oder zwischen Kantonen und dem Bund das letzte Wort.
Justizinitiative sieht keinen Partei-Proporz vor
Gemäss dem Bundesgerichtsgesetz besteht das Bundesgericht aus 35 bis 45 ordentlichen und nebenamtlichen Richterinnen und Richtern. Sie werden alle sechs Jahre durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt. Dabei wird freiwillig auf sprachliche, regionale und parteipolitische Kriterien geachtet. Auch das Geschlecht der gewählten Personen hat einen Einfluss auf die Wahl.
Das Parlament versucht ausserdem, auf die Proporzansprüche der grössten politischen Parteien Rücksicht zu nehmen. Somit stellt die grösste Partei die meisten Bundesrichter. Entsprechend zählt die SVP momentan elf, die Mitte sowie FDP je sieben und die SP sechs Richter. Grüne und GLP sind mit drei oder weniger Richtern vertreten.
Das Initiativkomitee um den Multimillionär Adrian Gasser behauptet, dieser Prozess verletze die Gewaltentrennung zwischen Legislative und Exekutive. Richter seien nicht wirklich unabhängig von ihren Parteien.
Auslosen statt Wählen
Statt einer Wahl soll deswegen künftig das Los über die Bundesrichterinnen und -richter entscheiden. Eine unabhängige Fachkommission entscheidet im Vorfeld, wer sich persönlich und fachlich für das Amt eignet. Zufällig werden dann aus den geeigneten Personen die künftigen Richter ausgewählt.
Die Justizinitiative sieht weiterhin vor, dass Bundesrichter sich künftig keiner Wiederwahl mehr stellen müssen. Sie würden ihr Amt bis maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus ausführen können. Sollten Richter ihre Amtspflicht schwer verletzen oder dauerhaft nicht mehr im Stande sein, ihr Amt auszuüben, würden diese abberufen.
Abstimmungsresultat
Die Justizinitiative wurde am 28. November 2021 mit 68,1 Prozent der Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 64,6 Prozent.