Justizinitiative: Die Empfehlung des Bundesrats
Bundesrat und Parlament lehnen die Justizinitiative deutlich ab. Sie bevorzugen das jetzige, demokratische System.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat und das Parlament empfehlen, die Justizinitiative abzulehnen.
- Eine Losziehung sei für die Wahl des Bundesgerichts ungeeignet.
- Der demokratische Prozess habe sich bewährt.
Die Justizinitiative kommt am 28. November 2021 vor das Volk. Bundesrat und Parlament lehnen den Vorschlag entschieden ab. Es bestehe kein Handlungsbedarf.
Bei der Abstimmung im Parlament erlebte die Initiative eine herbe Niederlage. Der Nationalrat stimmte mit 191 zu 1 Stimmen gegen die Einführung eines Loswahlverfahrens. Sämtliche 44 Stimmen im Ständerat stemmten sich gegen die Justizinitiative.
Weniger Demokratie durch Justizinitiative
Bundesrätin Karin Keller-Sutter sprach sich in einer Medienkonferenz gegen die Verlosung aus: «Die Losziehung macht nicht die am besten geeigneten Personen zu Richterinnen und Richtern, sondern diejenigen, die am meisten Glück haben.» Die demokratische Wahl – die «politische Tradition» der Schweiz – würde somit ausgehebelt.
Problematisch sei auch die fehlende Möglichkeit einer Abwahl. Momentan werden Amtsinhaber im Bundesgericht alle sechs Jahre neu- oder wiedergewählt. Es wird auf Proportionalität geachtet. Nur grobe Amtspflichtverletzung oder gesundheitliche Umstände führen demnach im neuen System zu einer frühzeitigen Amtsenthebung.
Wiederwahl als wichtiges Instrument
Die Zufallsauswahl, so Keller-Sutter, begünstige ausserdem unerwünschte Konstellationen. Unter Umständen wären gewisse Werthaltungen, Landesteile oder ein Geschlecht für lange Zeit über- oder untervertreten. Beim jetzigen Verfahren werden – wenn auch nur freiwillig – Herkunft, Sprache, Geschlecht, politische Einstellung und Kompetenz berücksichtigt.
Vor der Schlussabstimmung kritisierte auch das Parlament einige Punkte des heutigen Wahlsystems für das Bundesgericht. Der Vorschlag der Justizinitiative sei allerdings zu radikal. Insbesondere, weil es momentan keine Anzeichen darauf gebe, dass die Richterinnen und Richter Entscheide abhängig von den Parteien treffen.