Keine Ausnahmeregelung an Sonntagen für lokale Läden
Der Ständerat hat entschieden, die Ladenöffnungszeiten am Sonntag nicht zu lockern.

Der Ständerat will zunächst keine Lockerung bei den Ladenöffnungszeiten. Er hat am Montag eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt. Dieser wollte kleinen lokalen Läden erlauben, am Sonntag zu öffnen.
Möglich sollte dies aber nur mit einem Lebensmittelladen-Sortiment und einer begrenzten Zahl von Angestellten sein. Die kleine Kammer verwarf den Vorstoss des Walliser FDP-Nationalrats Philippe Nantermod ohne Gegenantrag. Der Nationalrat hatte die Motion im März vergangenen Jahres angenommen. Nun ist sie vom Tisch.
Nantermod forderte eine Anpassung des Arbeitsrechts. Kleine lokale Läden sollten gemäss Motionstext nicht nur in Tourismusregionen, am Flughafen und in Bahnhöfen sowie an Tankstellen öffnen dürfen, sondern überall im Land. Heute seien Geschäfte in Dörfern im Nachteil, die ausserhalb von Tourismusregionen und abseits von Bahnhöfen, Flughäfen und Tankstellen lägen, argumentierte er.
Kritikpunkte gegen die Motion
Die vorberatende Kommission des Ständerats war gegen den Vorstoss. Sie anerkannte zwar das Bedürfnis der Bevölkerung, am Sonntag einzukaufen. Allerdings sei unklar, was unter einem lokalen Geschäft zu verstehen sei. Die Motion vermische ausserdem das Arbeitsgesetz und die kantonalen Ladenöffnungsgesetze.
Die Kommission wolle deshalb einen anderen Weg verfolgen, um dem Anliegen gerecht zu werden, sagte deren Berichterstatterin Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Sie verwies in diesem Zusammenhang auf eine Standesinitiative aus ihrem Heimatkanton zum Thema, die von den zuständigen Kommissionen beider Räte befürwortet werde.