Krankenkassen sollen Kosten für Pflegematerial immer übernehmen
Die Krankenkassen sollen Pflegematerial immer bezahlen, unabhängig davon, wer es wo verwendet. Der Bundesrat will das Gesetz entsprechend anpassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenkassen sollen Pflegematerial wie Spritzen oder Verbände immer bezahlen.
- Der Bundesrat will das Gesetz entsprechend anpassen.
- Für die Grundversicherung dürfte die Neuerung rund 65 Millionen Franken im Jahr kosten.
Der Bundesrat will sicherstellen, dass Material wie etwa Verbände oder Spritzen, das in Heimen oder von der Spitex gebraucht wird, bezahlt wird und Patienten im Heim oder zuhause das Material erhalten, das sie benötigen.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht heute zwar eine Vergütung vor, wenn Patienten selbst oder nichtberufliche Helferinnen und Helfer Pflegematerial verwenden. Für in Heimen oder von der Spitex verwendetes Pflegematerial hingegen gibt es diese Vergütung nicht, wie der Bundesrat am Freitag schrieb.
Er will deshalb das Krankenversicherungsgesetz anpassen und dabei keinen Unterschied mehr machen zwischen beruflicher und nicht beruflicher Verwendung und dem Ort, an dem das Material eingesetzt wird. Die neue Regelung soll nach dem Willen des Bundesrates landesweit einheitlich sein.
Vorlage in Vernehmlassung
Die Vorlage dazu hat er nun in eine Vernehmlassung gegeben, die bis zum 6. Februar dauert. Dass die Krankenkassen die Kosten für dieses Pflegematerial übernehmen, fordert auch das Parlament. Es überwies im vergangenen Sommer eine Motion dazu.
Die Krankenkassen müssten nach Schätzung des Bundes wegen der neuen Regelung für das Pflegematerial zusätzliche 65 Millionen Franken im Jahr bezahlen. Entlasten dürfte sie, dass sie die Unterscheidung zwischen beruflicher und nicht beruflicher Verwendung des Materials nicht mehr vornehmen müssen.
Bisher mussten Kantone zahlen
Wegen eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts vom Herbst 2017 müssen Krankenkassen Pflegematerial in Heimen heute nicht separat vergüten. Die Kosten bleiben an Pflegeheimen, Spitexorganisationen und letztlich an Kantonen oder Gemeinden hängen.
Grundlage dieses Grundsatzentscheides war die neue Pflegefinanzierung. Seit Januar 2018 müssen auf Grund des Urteils die Kantone oder Gemeinden als Restfinanzierer für Verbände, Spritzen, Gehhilfen und weiteres Material zahlen. Einige Kassen forderten von den Heimen nach dem Urteil rückwirkend Geld zurück.