Kuckuckskinder: Mann zahlt eine Viertelmillion für ein Kind eines anderen

Christoph Krummenacher
Christoph Krummenacher

Zürich,

Ein Vaterschaftstest wäre heutzutage schnell gemacht. Doch ohne Einwilligung der Mutter geht nichts. Und schon gar nicht, wenn der Test zu spät kommt.

Als einziger Schweizer Brutvogel ist der Kuckuck ein Brutschmarotzer und überlässt die Aufzucht der Jungen kleineren Singvögeln. Damit sie seine Eier und Jungen akzeptieren, haben sich zahlreiche raffinierte Anpassungen entwickelt.
Als einziger Schweizer Brutvogel ist der Kuckuck ein Brutschmarotzer und überlässt die Aufzucht der Jungen kleineren Singvögeln. Damit sie seine Eier und Jungen akzeptieren, haben sich zahlreiche raffinierte Anpassungen entwickelt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 7 Prozent aller Kinder sind gemäss Experten Kuckuckskinder.
  • Der Vater hat in der Schweiz derzeit keine Möglichkeit zu prüfen, ob er der leibliche Vater ist.
  • Deshalb ist in einer Ehe der Mann automatisch der Vater des Kindes – und zum Zahlen verpflichtet.
  • Das entsprechende Gesetz befindet sich derzeit in Revision.

Als sein Sohn vier Jahre alt war, kamen in Christoph Zweifel auf. Eine Untersuchung seiner Spermien ergab, dass er zeugungsunfähig ist. Wie entstand also sein Kind? Als sein Sohn acht Jahre alt war, lebten Christoph und seine Ehefrau getrennt und beide wussten: Christoph ist nicht der Vater.

Wer zu spät kommt, zahlt

Jedenfalls biologisch. Denn Christoph klagte erst, als das Kind bereits acht Jahre alt war. Juristisch blieb er als Ehepartner deshalb der Vater. Das Gesetz erlaubt Vaterschaftsklagen nur bis zum vollendeten fünften Lebensjahr, doch Christophs Frau lehnte einen Vaterschaftstest zuvor stets ab. Und auch vorher hätte eine Vaterschaftsklage innert Monatsfrist nach Aufkommen der Zweifel erfolgen müssen. So urteilte das Bundesgericht, wie der «Bund» schreibt.

Eine Viertelmillion für ein fremdes Kind

Dem Gesetz ist es nämlich egal, wer der biologische Vater ist. Hauptsache einer bezahlt. Will die Mutter keinen Test, so muss der Ehemann für die ungefähr 250'000 Franken bis zur Volljährigkeit des Kindes aufkommen. Ob leiblicher Vater oder nicht.

Schuld ist das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG). Dieses wird derzeit revidiert. Die Stimmen der Kuckuckskinder-Väter fanden in den bisherigen Debatten aber nicht gehört.

Interesse des Kindes im Vordergrund

«Die Probleme mit Kuckuckskindern könnten mit einem obligatorischen Vaterschaftstest unmittelbar nach jeder Geburt ­behoben werden», sagt Hanspeter Küpfer, Vizepräsident des Vereins «Mannschafft». Die Gegner befürchten indes, dass Familien auseinanderbrechen und Alimente wegfallen, wenn sich herausstellt, dass der soziale nicht der leibliche Vater ist.

Christoph sieht sein Kind seit der Trennung von seiner Frau nicht mehr. Manchmal begegnen sie sich auf der Strasse. Die Zuwendung beschränkt sich auf die finanzielle Ebene – obwohl beide mittlerweile wissen, wer der biologische Vater ist.

Kommentare

User #8944 (nicht angemeldet)

Jahr 2024 Traurig aber wahr, seit 2014 durch Facebook erfahren habe ein Kuckuckskind, und bis heute noch kein kontakt...

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