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Kulturschaffende werfen Bundesrat falsche Corona-Massnahmen vor

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Bern,

Kulturschaffende kritisieren den Bundesrat: Die Unterstützungsmassnahmen für Lockdown-Opfer kämen gerade nicht jenen zugute, die sie am dringendsten brauchen.

Zielscheibe auch für Kulturschaffende: Bundesrat und Kulturminister Alain Berset.
Zielscheibe auch für Kulturschaffende: Bundesrat und Kulturminister Alain Berset. - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • In einem offenen Brief haben Kulturschaffende den Bundesrat kritisiert.
  • Die angebotenen Unterstützungsmassnahmen würden ihren Zweck nicht erfüllen.
  • Sie würden das Versprechen verfehlen, die Verletzlichen zu schützen.

Kulturschaffende kritisieren den Bundesrat in einem offenen Brief für dessen Corona-Massnahmen. Die Unterstützungsmassnahmen für Opfer des Lockdowns kämen gerade nicht jenen zugute, die sie am dringendsten brauchen. «Die bis jetzt angebotenen Massnahmen des Bundes und der Kantone verfehlen das Versprechen, diese Verletzlichen zu schützen. Wer bisher viel verdiente, bekommt jetzt viel», heisst es in dem Brief, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Unterschrieben ist er von den Schriftstellerinnen Monica Cantieni und Bettina Spoerri, der Kuratorin Sunil Mann sowie dem Schriftsteller und Regisseur Rudolph Jula. So kämen bei vielen Kulturschaffenden, die schon vorher in prekären Verhältnissen lebten und damit auch kaum Rücklagen hätten bilden können, aus der Corona-Erwerbsersatzentschädigung bisher nur Kleinstbeträge an, heisst es in dem Brief.

Kulturschaffende Bundesrat
Der offene Brief wurde unter anderem von Bettina Spoerri unterschrieben. - Keystone

Wer einen Antrag stelle, müsse lesen: «Es existieren keine Rechtsmittel», oder: «Es besteht kein Rechtsanspruch» – oder auch: «Es besteht keine Möglichkeit zur Wiedererwägung». Selbst wer bei kantonalen Stellen einwandfreie Belege für entgangenes Einkommen einreiche, habe keine Gewähr, eine entsprechende Vergütung zu bekommen, heisst es weiter. Kulturschaffende würden damit ihres Rechtsstatus’ beraubt und zu Bittstellern degradiert.

Enormer Verwaltungsaufwand, Kosten-Nutzen-Verhältnis unwirtschaftlich

Der Verwaltungsaufwand sei enorm, das Kosten-Nutzen-Verhältnis unwirtschaftlich, und als Ergebnis werde bestehende Ungleichheit potenziert. Die bisherigen Massnahmen machten auch sozial keinen Sinn. Die angebotene Hilfe könne nämlich mit dem gegebenen Regelwerk vom Gros der Kulturschaffenden nicht in Anspruch genommen werden.

«Wir brauchen jetzt eine unbürokratische, schnelle und praktikable Lösung», appellieren die Kulturschaffenden an den Bundesrat. «Um den gigantischen Verwaltungsaufwand zu vermeiden und gleichzeitig jenen Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen, schlagen wir einen Festbetrag von mindestens 2300 Franken ohne Festlegung eines Mindesteinkommens über einen Zeitraum von sechs Monaten vor.»

Als Vorlage könnte das Modell der Militär-Erwerbsersatzordnung dienen, heisst es in dem Brief an die Landesregierung.

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