Mehr Handlungsspielraum für Wohlfahrtsfonds
Ab 2025 können Wohlfahrtsfonds auch bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit helfen. Der Bundesrat setzt entsprechende Gesetzesänderungen in Kraft.
Wohlfahrtsfonds von Unternehmen können ab dem 1. Januar auch bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit Leistungen ausrichten. Sie dürfen dies zudem auch tun, wenn keine konkrete Notlage vorliegt. Der Bundesrat setzt entsprechende Gesetzesänderungen auf das neue Jahr hin in Kraft.
Der Bundesrat anerkenne, dass Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen eine wichtige gesellschaftliche Funktion hätten, hiess es in der Mitteilung vom Mittwoch.
Grundsätzlich erbringen derartige Fonds Leistungen an Personen in Notlagen, um die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität abzufedern. Änderungen des Zivilgesetzbuches ermöglichen es neu auch, dass sie in weiteren Situationen Gelder sprechen, etwa für die Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung.
Aus- und Weiterbildung nun unterstützt
Historisch gesehen waren die Wohlfahrtsfonds vor allem im Bereich der beruflichen Vorsorge tätig. Vor der Schaffung des Pensionskassen-Obligatoriums waren sie dafür ein wichtiges Instrument.e
Das Parlament hatte die von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats erarbeitete Vorlage in der Frühjahrssession 2024 verabschiedet. Sie geht zurück auf eine parlamentarische Initiative der Baselbieter FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger.