Bundesrat plant Versuche mit elektronischen Unterschriftensammlungen
Der Bundesrat plant beschränkte Versuche zum elektronischen Unterschriftensammeln und hat die Bundeskanzlei mit der Vorbereitung beauftragt.
Der Bundesrat will beschränkte, praktische Versuche mit dem elektronischen Sammeln von Unterschriften für Volksbegehren ermöglichen. Er hat die Bundeskanzlei mit einem Vorprojekt beauftragt, das solche Versuche vorbereiten soll. Die Landesregierung fällte ihren Entscheid an ihrer Sitzung am Mittwoch. Bei der gleichen Gelegenheit verabschiedete der Bundesrat auch einen Bericht zum Thema E-Collecting.
Der Bericht stelle fest, dass beim heutigen System des Unterschriftensammeln für Initiativen und Referenden Modernisierungspotential bestehe, hiess es im Communiqué. Nun brauche es praktische Erfahrungen, damit man die Auswirkungen elektronischer Unterschriftensammlungen auf die Nutzung der Volksrechte und mögliche Risiken abschätzen zu können. Dabei solle E-Collecting die Unterschriftensammlung auf Papier nicht ersetzen, sondern ergänzen.
Bundesrat empfiehlt Annahme von Motionen
Aus diesem Grund empfiehlt der Bundesrat auch mehrere gleichlautende Motionen aus den Fraktionen von FDP, Mitte, GLP, Grünen und SP zur Annahme, die derartige Pilotversuche fordern. Zwei weitergehende Motionen, die eine rasche Einführung elektronischer Unterschriftensammlungen verlangen, lehnt er dagegen ab.
Im September lösten Medienberichte über möglicherweise illegale Praktiken bezahlter Unterschriftensammler, namentlich in der Romandie, und über mutmasslich gefälschte Unterschriften eine Debatte über neue Regeln bei Unterschriftensammlungen aus.