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Nationalrat beharrt auf Schliessung von Rechtslücke

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nationalrat beharrt auf der Schliessung einer Lücke im Versicherungsrecht. Wer vor dem 16. Geburtstag verunfallt und darum im Erwachsenenalter erwerbsunfähig ist, soll versicherungstechnisch besser geschützt werden.

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Der Nationalratssaal im Bundeshaus in Bern. (Archivbild) - keystone

Mit 132 zu 44 Stimmen bei vier Enthaltungen lehnte es die grosse Kammer am Dienstag erneut ab, eine Motion des früheren Walliser Mitte-Nationalrats Christophe Darbellay abzuschreiben. Stattdessen verlängerte sie die Behandlungsfrist um ein Jahr.

Gegen eine Abschreibung hatte der Nationalrat schon im Jahr 2019 entschieden, in der Frühjahrssession vor einem Jahr folgte ihm der Ständerat in der Sache.

Die Motion betrifft Erwerbstätige, die in der Kindheit oder in der Jugend einen Unfall hatten und wegen Spätfolgen oder eines Rückfalls arbeitsunfähig werden. Wenn die Police erst nach dem Unfall abgeschlossen worden ist, zahlt die Berufsunfallversicherung keine Taggelder. Die Betroffenen sind unter Umständen auf Sozialhilfe angewiesen. Das Parlament hatte den Vorstoss bereits 2014 in abgeänderter Form angenommen. Seither steht eine Umsetzung aus.

Der Bundesrat hatte 2018 in einem Bericht argumentiert, es gebe keinen überzeugenden Weg, die Rechtslücke zu schliessen.

Eine Regelung würde eine Ausnahme vom Rückwärtsversicherungsverbot bedingen. Es würden Folgen eines Ereignisses versichert, das sich zu einem Zeitpunkt ereignet habe, als noch kein entsprechender Versicherungsschutz bestand. Der Bundesrat warnte vor neuen Ungerechtigkeiten.

Eine Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) zeigte sich in der Debatte am Dienstag zuversichtlich, dass eine praktikable Lösung gefunden werden könne. Gemäss derzeitigem Zeitplan werde der Bundesrat noch dieses Jahr eine Umsetzungsvorlage in die Vernehmlassung geben.

Eine SVP-Minderheit beantragte die Abschreibung des Vorstosses. Sie befürchtete, dass letztlich eine komplizierte Regelung für wenige Fälle geschaffen werde. Dadurch drohten Umsetzungsprobleme und administrativer Mehraufwand.

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