Der Nationalrat entscheidet am heutigen Mittwoch, ob der Bund auf Dauer Beiträge leisten muss an die Betreuung von Kindern ausserhalb der Familie. Trotz der ablehnenden Haltung des Bundesrates hält die vorberatende Kommission des Nationalrates an ihrem Vorschlag fest.
Dorfleben
Entsprechend verlangen die Gemeinden auch unterschiedlich viel für die Entsorgung des Abfalls. - keystone

Ziel der Vorlage ist es, die Erwerbstätigkeit von Müttern zu fördern, indem Familien mehr Zuschüsse an die Betreuungskosten ihrer Kinder erhalten. Die vom Bund seit zwanzig Jahren geleistete Anstossfinanzierung für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder soll in eine dauerhafte Lösung überführt werden.

Der Bund hat die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder bisher mit 451 Millionen Franken unterstützt. 72'271 neue Plätze in Kindertagesstätten, in der schulergänzenden Betreuung und in Tagesfamilien wurden geschaffen. Das 2003 in Kraft getretene Programm wurde mehrmals verlängert; es läuft noch bis 2024.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) schlägt zur Überführung ins ordentliche Recht ein «Gesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG)» vor. Doch der Bundesrat äusserte sich ablehnend dazu. Auch die SVP-Fraktion will nicht auf die Vorlage eintreten.

Die Regierung verweist in ihrer Stellungnahme auf die Zuständigkeit der Kantone, die Verantwortung der Arbeitgeber und die angespannte finanzielle Lage des Bundes. Die WBK-N hat auf die Kritik reagiert und ihre Vorlage etwas enger gefasst als zunächst geplant.

Die Mehrheit will den Geltungsbereich des Gesetzes nun auf die institutionelle Betreuung ab Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit der Primarstufe beschränken. Ursprünglich geplant war, Familien während der gesamten obligatorischen Schulzeit ihrer Kinder zu unterstützen.

Auch in der Kommission ist die Altersobergrenze umstritten: Eine bürgerliche Minderheit will das neue Gesetz lediglich auf Kinder im Vorschulalter anwenden und eine rot-grüne Minderheit bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit.

Die WBK-N beantragt, dass der Bund in den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes bis zwanzig Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes übernimmt. Danach soll der Bundesbeitrag vom Engagement des Kantons abhängig werden. Ein solches Bonus-Malus-System lehnt der Bundesrat ab.

Er will den Bundesbeitrag – wenn die Räte auf die Vorlage eintreten – auf zehn Prozent der Kosten eines Betreuungsplatzes beschränken. Minderheiten beantragen höchstens zehn Prozent respektive 15 Prozent dieser Kosten. Eine dritte Minderheit will zehn Prozent der für die Eltern anfallenden Betreuungskosten übernehmen.

Die WBK-N will auch für die Weiterentwicklung der Kinderbetreuung ausserhalb der Familien und die Frühförderung von Kindern Bundesgeld einsetzen. Sie beantragt für vier Jahre insgesamt bis 224 Millionen Franken. Eine Minderheit beantragt eine Kürzung auf 112 Millionen Franken, eine zweite will die Frühförderung weglassen. Opposition gegen diesen Beitrag kommt von der Finanzkommission des Nationalrates.

Umstritten ist, ob im Sinn einer Gegenfinanzierung der Beiträge an die Kinderbetreuung der Kantonsanteil aus der direkten Bundessteuer gesenkt werden soll. Der Bundesrat will das, die Mehrheit der WBK-N ist dagegen. Eine Mehrheit will das Projekt mit Mehreinnahmen des Bundes aus der OECD- Mindeststeuer für Konzerne finanzieren.

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