Nationalrat fordert mehr IV-Gelder für Kommunikationshelfer
Mehr Unterstützungsgelder von der IV für Menschen mit Behinderung – das fordert der Nationalrat.

Menschen mit Behinderung sollen sich bei der Kommunikation vermehrt von Drittpersonen unterstützen lassen können. Und dafür in Härtefällen mehr Geld von der Invalidenversicherung (IV) erhalten. So will es der Nationalrat.
Mit 127 zu 65 Stimmen hat er am Mittwoch eine Motion der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N) unterstützt. Zum Beispiel Gehörlose seien auf Gebärdensprachdolmetscher, Blinde auf Vorlesedienste und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auf Transportdienste angewiesen, heisst es im Motionstext.
Grenzen in Berufswahl durch finanzielle Barrieren
Heute leiste die IV für solche Dienstleistungen einen Beitrag dafür bis in Höhe des Anderthalbfachen der Vollrente. Das hindere Menschen mit Behinderungen daran, Berufe mit viel Kommunikationsbedarf auszuüben, und sie seien in der Berufswahl eingeschränkt. Oder sie könnten weniger arbeiten, als sie wollten.
Die SVP und der Bundesrat lehnten den Vorstoss ab und erinnerten an die geänderte Praxis. Wurden die Höchstbeträge früher monatlich limitiert, gilt seit Anfang 2024 eine jährliche Begrenzung.
Der Bundesrat will zwei Jahre nach deren Einführung prüfen, ob die neue Regelung wie geplant zu mehr Flexibilität führt. Die Motion geht an den Ständerat.