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Nationalrat für mehr Schutz bei automatisch erneuerten Verträgen

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Bern,

Der Nationalrat will Konsumenten besser schützen vor Verträgen, die sich nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch und stillschweigend erneuern.

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Auch Fitnesscenter dürfen ab dem 11. Mai wieder öffnen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bevor sich ein Vertrag automatisch verlängert, sollen Konsumenten benachrichtigt werden.
  • Dei Warnung brauche es aber nur bei der ersten Verlängerung, entschied der Nationalrat.
  • Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Der Nationalrat will Konsumenten besser schützen vor Verträgen, die sich nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch und stillschweigend erneuern. Im Auge hat er beispielsweise Fitnesscenter, Zeitschriften-Abos oder Anbieter von Virenschutz-Programmen. Bevor sich ein Vertrag automatisch verlängert, sollen die Konsumentinnen und Konsumenten benachrichtigt werden.

Der Nationalrat will das Obligationenrecht entsprechend ergänzen. Die Vorlage dazu nahm er am Donnerstag mit 124 gegen 65 Stimmen an. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP- und der FDP-Fraktion. Sie kritisierten die Vorlage als gesetzlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit.

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Der Nationalrat debattiert während der Frühlingsession der Eidgenössischen Räte. - keystone

Pirmin Schwander (SVP/SZ) sah auch Vorteile in der automatischen Verlängerung eines Vertrages, wenn man nicht an die Verlängerung denke. Die Mehrheit sah hingegen vergessene Kündigungsfristen als Nachtteil an, wegen unerwünschter Kosten. Der Antrag für Nichteintreten wurde mit 106 zu 70 Stimmen abgelehnt.

Informationspflicht nur bei erster Verlängerung

Umstritten war, ob über die Erneuerung nur das erste Mal oder vor jeder Vertragsverlängerung informiert werden muss, wie dies die von Beat Flach (GLP/AG) angeführte Minderheit wollte. Es sei für Kunden schwer zu verstehen, wenn die erste Verlängerung angekündigt werde und eine spätere aber nicht mehr, argumentierte Flach.

Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) entgegnete, dass eine Informationspflicht für die erste Verlängerung genüge. «Das ist das geringere Übel.» Der Rat entschied sich mit 101 zu 86 Stimmen für den Kompromissvorschlag.

Keine Rückwirkung

Der Nationalrat will die neuen Bestimmungen nicht auf Verträge anwenden, die schon vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen im Obligationenrecht in Kraft getreten sind. Er lehnte einen Minderheitsantrag mit 122 zu 65 Stimmen ab. Die Rückwirkung hätten sich SP und Grüne gewünscht.

Die Gesetzesänderung steht nun zur Debatte. Diese sieht vor, dass Konsumenten vor der erstmaligen automatischen Verlängerung eines Vertragsverhältnisses benachrichtigt werden muss. In der Nachricht soll ausdrücklich auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages hingewiesen werden.

Bundesrat gegen OR-Anpassung

Der Bundesrat ist gegen die Anpassung des Obligationenrechts - auch er hatte den Nichteintretensantrag unterstützt. Er hält eine solche Informationspflicht für die Anbieterfirmen für unverhältnismässig. Es gebe bereits Korrekturmechanismen, und auf auf überraschende, ungewöhnliche Klauseln müssten die Kunden und Kundinnen hingewiesen werden, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter.

Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

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