Nationalrat hält an Gebühr für Bagatellfälle im Spital fest
Der Nationalrat hält an der Gebühr für Bagatellfälle im Spital fest. Nun muss der Ständerat über die Abschreibung befinden.
Das Wichtigste in Kürze
- An der Notfallgebühr für Bagatellfälle im Spitalnotfall wird festgehalten.
- Der Nationalrat lehnt die Abschreibung einer parlamentarischen Initiative ab.
- Der Ständerat hatte die Idee im Juni 2021 knapp befürwortet.
Der Nationalrat hält an einer Notfallgebühr für Bagatellfälle im Spitalnotfall fest. Er hat es am Freitag mit 114 zu 71 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt, eine entsprechende parlamentarische Initiative abzuschreiben. Nun muss noch der Ständerat über die Abschreibung befinden.
Die grosse Kammer sprach sich gegen die knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission aus, die die Idee abschreiben wollte. Sie sei nach Anhörungen der involvierten Kreise zum Schluss gekommen, dass die Einführung einer Bagatellgebühr schwierige Abgrenzungsprobleme mit sich bringen würde.
Zudem befürchte sie einen hohen administrativen Aufwand sowie eine Vergrösserung der bereits vergleichsweise hohe Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten, sagte Kommissionssprecherin Flavia Wasserfallen (SP/BE).
Es brauche vielmehr Verbesserungen in der vorgelagerten Grundversorgung. Diese sei insbesondere wegen des Hausärztemangels ungenügend. Der zu erwartende Nutzen einer Notfallgebühr sei tiefer als ursprünglich erwartet und rechtfertige die negativen Konsequenzen nicht, so Wasserfallen.
Ständerat hatte Idee befürwortet
Letztlich setzte sich die Kommissionsminderheit aber überraschend deutlich durch. Deren Sprecher Jörg Mäder (GLP/ZH) bezeichnete die Gebühr als einen von vielen kleinen notwendigen Mosaiksteinen, um die teilweise chronisch überlasteten Spitalnotfälle zu entlasten. Sie sei ein wichtiges Element, um die Besucherströme zu lenken.
Der Notfall sei die teuerste Eintrittspforte ins Gesundheitssystem, denn er müsse für die echten Notfälle gerüstet sein. Die Idee der Notfallgebühr müsse deshalb weiterverfolgt werden.
In der Initiative ist von einer Gebühr in der Grössenordnung von 50 Franken die Rede. Ausgenommen sein von der Gebühr sollten lediglich «schwerere Fälle» sowie Kinder und Jugendliche. Der Ständerat hatte die Idee im Juni 2021 knapp befürwortet. Nach dem Beschluss des Nationalrates muss nun auch er über die Abschreibung entscheiden.