Nationalrat hält an Gebührenobergrenze für amtliche Dokumente fest
Amtliche Dokumente sollen in Zukunft gratis eingesehen werden dürfen. Allerdings spricht sich der Nationalrat für eine Gebührenobergrenze aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Künftig dürfen amtliche Dokumente der Bundesverwaltung gratis eingesehen werden.
- Der Nationalrat schlägt jedoch eine Gebührenobergrenze vor.
- Bei einer «besonders aufwendigen Bearbeitung» soll das Einsehen kostenpflichtig werden.
Amtliche Dokumente der Bundesverwaltung sollen künftig grundsätzlich kostenlos eingesehen werden dürfen. Noch sind sich die Räte aber nicht einig geworden. Die Einführung einer Gebührenobergrenze für besonders aufwendige Gesuche steht zur Debatte.
Der Nationalrat will in solchen Fällen höchstens 2000 Franken verrechnen. Er hielt am Mittwoch an einem früheren Entscheid fest – mit 130 zu 53 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Nun ist ein letztes Mal der Ständerat am Zug.
Die kleine Kammer hatte sich in der Frühjahrssession gegen eine Obergrenze entschieden. Auch der Bundesrat will es so halten.
Dokumente einsehen wird kostenlos
Einig sind sich National- und Ständerat, dass das Einsehen von amtlichen Dokumenten künftig grundsätzlich nichts mehr kosten soll. Ausnahmen gibt es dann, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs eine «besonders aufwendige Bearbeitung» durch eine Behörde erfordert.
Die Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes angestossen hatte Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG) mit einer parlamentarischen Initiative. Das Öffentlichkeitsgesetz ist seit 1. Juli 2006 in Kraft und regelt den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Verwaltung für alle.
Seither gilt der Grundsatz, dass beim Bund öffentlich sein soll, was nicht ausdrücklich geheim ist. Zuvor hatte als geheim gegolten, was nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben worden war.