Nationalrat: Nationale Regeln zur Durchsetzung von Mindestlöhnen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat setzt sich für eine nationale Regelung für Mindestlöhne ein.
- Mit dieser Ausrichtung geht er in die entgegengesetzte Richtung des Ständerats.
In mehreren Grenzkantonen sind seit längerem Gesetze für Mindestlöhne in Kraft. Der Nationalrat spricht sich nun für eine nationale Regelung zur Durchsetzung der Regeln für Entsandte aus. Er widersetzt sich damit dem Ständerat.
Die grosse Kammer hat am Dienstag eine entsprechende Revision des Entsendegesetzes beschlossen. Der Entscheid fiel mit 106 zu 77 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Wie beim Eintretensvotum vor drei Monaten setzte sich eine Mehrheit aus SP, Grünen und Mitte-Fraktion durch.
Wenn ein Kanton Mindestlöhne erlasse, hätten diese auch für entsandte Arbeitnehmer zu gelten, argumentierte Regula Rytz (Grüne/BE) für die Vorlage. Gerade in Grenzkantonen sei es wichtig, dass für einheimische Firmen nicht strengere Regeln gälten als für ausländische. Insgesamt unterstützten 23 Kantone die Vorlage.
«Diese Vorlage schafft Rechtssicherheit», hielt Fabio Regazzi (Mitte/TI) im Namen der Kommissionsmehrheit fest. Er sei zwar «kein Fan der kantonalen Mindestlöhne». Dort, wo sie beschlossen worden seien, dürften Schweizer KMU aber nicht darunter leiden.
Unverständliche Blindheit bei diesem Problem
Heute sei nicht klar, ob die kantonalen Gesetze reichten, um die Mindestlohnregeln auch gegenüber Entsendebetrieben aus der EU durchzusetzen. Dies sagte Samira Marti (SP/BL). Sie verstehe nicht, warum dieses Problem von vielen nicht ernst genommen werde.
SVP und FDP hatten bereits in der Wintersession beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Nun lehnten sie das Gesetzesprojekt konsequenterweise auch in der Gesamtabstimmung ab. Sie folgten damit dem Ständerat: Dieser wollte in der Herbstsession mit 25 zu 17 Stimmen nichts von einer bundesrechtlichen Lösung des Problems wissen.
Sozialpolitik sei Kantonssache, eine nationale Lösung untergrabe die Sozialpartnerschaft, sagte Thomas Burgherr (SVP/AG). Wenn Kantone mit geltendem Mindestlohn die Entsandten aus der Regelung ausgeschlossen hätten, sei das nicht Sache des Bundes. Wenn beispielsweise das Tessin dermassen unter dem Problem leide, habe es alle Mittel zu einer Lösung selber in der Hand.
Die Kantone sollten sich selbst um die Durchsetzung ihrer Mindestlöhne für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer kümmern. Dies sagte auch FDP-Sprecherin Daniela Schneeberger (BL). Auch wenn die Vorlage telquel verabschiedet würde, verblieben offene Zuständigkeitsfragen, die wohl nur ein Gericht rechtsgültig klären könne.