Der Nationalrat setzt am Donnerstagmorgen die unterbrochene Debatte über die gleichgeschlechtliche Ehe fort. Die Änderung soll allen Paaren die Ehe ermöglichen.
Gleichgeschlechtliche Ehe
Der Nationalrat entscheidet, ob auch die Gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt ist. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Wichtigste in Kürze

  • Am heutigen Donnerstag setzt der Ständerat die Diskussion über die «Ehe für alle» fort.
  • Letzte Woche musste die Debatte abgebrochen werden.
  • Alle Parteien, ausser die SVP, haben sich für die Vorlage ausgesprochen.
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Der Nationalrat setzt am Donnerstagmorgen die unterbrochene Debatte über die «Ehe für alle» fort. Die Gesetzesänderung soll gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe ermöglichen. Vergangene Woche musste die Debatte aus Zeitgründen noch vor einem Entscheid unterbrochen werden.

Mit Ausnahme der SVP sprachen sich alle Fraktionen für die Vorlage aus. Die Rede war von einem «historischen Schritt», der für die Gleichstellung homosexueller Paare sorge.

Gleichgeschlechtliche Ehe: Widerstand von der SVP

Widerstand kommt von einem Teil der CVP und von der SVP. Sie lehnen die Änderung des Eherechts grundsätzlich ab. Im Rat werden sie sich voraussichtlich nicht durchsetzen. Das letzte Wort dürfte aber das Volk haben: Die EDU hat das Referendum angekündigt gegen die gleichgeschlechtliche Ehe, die auf eine Initiative der Grünliberalen zurückgeht.

Heute können gleichgeschlechtliche Paare in vielen europäischen Ländern heiraten. In der Schweiz dagegen steht die Ehe nur heterosexuellen Paaren offen. Gleichgeschlechtliche Paare haben die Möglichkeit, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen.

gleichgeschlechtliche Ehe
Die Ehe für alle sieht so, wie der Bundesrat sie einführen will, dann eben doch nicht für alle gleich aus. Heterosexuelle Paare behalten gegenüber homosexuellen Privilegien, die eine Ehe für alle ausmachen würden. - Keystone

Die eingetragene Partnerschaft ist aber nicht mit denselben Rechten und Pflichten verbunden. Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Einbürgerung, aber auch die gemeinschaftliche Adoption von Kindern ist nicht erlaubt.

Zugang zur Samenspende gibt Anlass für Diskussionen

Mit der Änderung des Eherechts sollen gleichgeschlechtliche Paare in diesen Punkten gleichstellt werden. Kein Thema ist die Leihmutterschaft. Um die Vorlage nicht zu gefährden, wurde auch die Hinterlassenenrente ausgeklammert.

Zu reden geben wird aber der Zugang zur Samenspende für lesbische Ehepaare. Die vorberatende Rechtskommission hatte diese Möglichkeit in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt. Obwohl der Vorschlag mehrheitlich gut aufgenommen wurde, entschied sie sich zuletzt knapp dagegen.

Die Mehrheit argumentierte damals, dass der Zugang zur Samenspende für miteinander verheiratete Frauen die gesamte Vorlage zum Absturz bringen könnte. Es ist aber denkbar, dass sich SP, Grüne, Grünliberale und jene Mitglieder der FDP durchsetzen. Diese Parteien befürworten die Samenspende für lesbische Paare.

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