Bundesrat genehmigt Teilbetrag zur Modernisierung der eigenen Cloud-Infrastruktur.
Das Bundeshaus in Bern.
Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Der Bund soll seine eigene Cloud-Infrastruktur modernisieren und so die digitale Transformation vorantreiben. Die «Swiss Government Cloud» soll knapp 320 Millionen Franken kosten. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Erstrat ohne Gegenstimme einen Teilbetrag genehmigt.

Das Parlament kann über einen Verpflichtungskredit von 246,9 Millionen Franken entscheiden. Insgesamt fallen für das Vorhaben Kosten von 319,4 Millionen Franken an. Darin enthalten sind auch Eigenleistungen und -investitionen des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) über die gesamte Programmlaufzeit sowie Ausgaben, die sich bereits 2024 infolge von Vorbereitungsarbeiten ergeben.

Digitalisierungsherausforderungen erfolgreich bewältigen

Die «Swiss Government Cloud» (SGC) ist laut der Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) eine entscheidende Grundlage für die erfolgreiche Bewältigung der anstehenden grossen Digitalisierungsherausforderungen des Bundes, wie Sprecherin Tamara Funiciello (SP/BE) festhielt.

Die Bundesverwaltung betreibt seit Längerem ihre Anwendungen in eigenen Rechenzentren, in sogenannten Private Clouds, und in Rechenzentren von externen Anbietern, in sogenannten Public Clouds. Die heutige Cloud-Infrastruktur ist am Ende ihres Lebenszyklus angekommen, wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter ausführte.

Modernisierung der digitalen Cloud

Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die eigenständige digitale Cloud zu modernisieren. Sie soll für die Anforderungen und Bedürfnisse der Bundesbehörden konzipiert sein. Technisch soll die Datenwolke jedoch so aufgebaut werden, dass auch Kantone, Städte und Gemeinden sie nutzen könnten. Für den privaten Sektor soll die «Swiss Government Cloud» hingegen keine Dienstleistungen erbringen.

Wichtig ist für die FK-N, dass bei der Beschaffung im Zusammenhang mit der SGC «wenn möglich» offene Standards, Open-Source-Software und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bevorzugt behandelt werden. Der Nationalrat hiess eine entsprechende Anpassung des Bundesbeschlusses gut. Dieser geht nun an den Ständerat.

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