Nationalrat verzichtet auf einen Teil der Kürzung bei Auslandshilfe
Nationalrat entscheidet, weniger bei der Auslandshilfe zu kürzen als ursprünglich geplant.
Der Nationalrat will bei der Auslandshilfe weniger kürzen als bisher beschlossen. In der dritten Beratungsrunde zum Bundesbudget 2025 entschied er am Montag, insgesamt noch 125 Millionen Franken zu streichen.
Er fällte die entsprechenden Entscheide auf Antrag der Mehrheit seiner Finanzkommission. Diese Kürzung ist noch die Hälfte der 250 Millionen Franken, die der Nationalrat für die Auslandshilfe ursprünglich aus dem Voranschlag 2025 hatte streichen wollen.
Bereits vergangene Woche war der Nationalrat von diesem Plan abgerückt und hatte eine Kürzung von noch 170 Millionen Franken beschlossen. Der Ständerat wollte zuletzt 71 Millionen Franken streichen. Er ist nun noch ein drittes Mal am Zug.
Kontroverse um Budgetkürzungen beim Bundespersonal
Noch nicht einig sind die Kammern auch bei den Kürzungen beim Bundespersonal. Auch hier bewegt sich nun der Nationalrat auf den Ständerat zu. Bisher hatte er eine Querschnittkürzung von 70 Millionen Franken beim Personalaufwand gewollt.
Nun teilte er den Betrag auf. Wie der Ständerat will er eine Querschnittkürzung von 40 Millionen Franken. Weitere 30 Millionen Franken will er mit Lohnmassnahmen sparen. Der Ständerat will hier jedoch um 45 Millionen Franken kürzen.
Geeinigt haben sich die Kammern hingegen bei den Subventionen für Nachtzüge. Der Nationalrat schloss sich dem Entscheid des Ständerates an, 10 Millionen Franken statt der zunächst beantragten knapp 30 Millionen Franken zu budgetieren.
Einigungskonferenz als letzte Instanz
Insgesamt gibt es nach wie vor über ein Dutzend Differenzen. Die Kürzungen sollen rund eine halbe Milliarde Franken kompensieren, die die Räte der Armee zusätzlich zur Verfügung stellen wollen.
Wenn die Räte nach jeweils drei Beratungsrunden keine Einigung erzielen, wird eine Einigungskonferenz eingesetzt, die einen Kompromissvorschlag erarbeitet. Verwirft ein Rat den Einigungsantrag, gilt der tiefere Betrag der betroffenen Budgetposition als angenommen.