Der Bundesrat soll die Wirksamkeit von CO₂-Kompensationsprojekten im Ausland überprüfen.
CO2-Ausstoss
Eine unabhängige Untersuchung soll zeigen, wie viele zusätzliche CO₂-Emissionen mit Schweizer Kompensationsprojekten im Ausland erzielt worden sind. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/AP dapd/DAVID HECKER

Der Bundesrat muss darlegen, ob die Zertifikate für die Reduktion des CO₂-Ausstosses im Ausland für das Klima bewirken, was sie versprechen. Eine unabhängige Untersuchung soll zeigen, wie viele zusätzliche CO₂-Emissionen mit Schweizer Kompensationsprojekten im Ausland erzielt worden sind. Zudem soll die Landesregierung Empfehlungen machen, damit die Schweizer Kompensationsprojekte auch bewirken, was sie erwarten lassen.

Der Nationalrat überwies dazu am Donnerstag mit 127 zu 57 Stimmen und mit einer Enthaltung ein Postulat von Bastien Girod (Grüne/ZH), mit dem auch der Bundesrat einverstanden war. Girod begründete den Vorstoss mit Studien, wonach bei CO₂-Kompensationen im Ausland die effektiv gemessene zusätzliche Reduktion geringer sei als die Anzahl ausgestellter Zertifikate. Das Verhalten der Länder in Sachen Klimaziele, die der Schweiz Zertifikate verkaufen, soll im Bericht ebenfalls aufgegriffen werden.

Kritik an «Ablasshandel» und Pariser Abkommen

Dabei geht es um die Frage, ob die Partnerländer ihre neu eingereichten Klimaziele bis 2035 so verschärft haben, dass die weltweite Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad begrenzt wird. Oder ob diese Länder ihre Ziele nur unwesentlich verbessern, damit sie der Schweiz mehr Zertifikate verkaufen können.

Erich Hess (SVP/BE) kritisierte das System als «Ablasshandel für das sogenannte gute Gewissen». Und: Wie viele Zertifikate die Schweiz auch kaufe: Bewirken könne sie damit nichts für das Klima. Nur einen kleinen Teil der CO₂-Emissionen verursachten die Menschen.

Umweltminister Albert Rösti dagegen erklärte sich einverstanden, den Bericht zu verfassen. Die Schweiz habe das Pariser Abkommen unterzeichnet und sei verpflichtet, zur CO₂-Reduktion beizutragen. Bei einer Kompensation im Ausland dürfe die Reduktion aber nicht in der Schweiz und auch im Partnerland angerechnet werden.

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