Nationalrat will besseren Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz
Der Nationalrat will, dass die Schweiz ein Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation IAO zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung bei der Arbeit unterzeichnet. Anders als dem Ständerat sind ihm die Rahmenbedingungen für die Genehmigung klar genug.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit 124 zu 49 Stimmen bei vier Enthaltungen stimmte der Nationalrat am Montag dem Bundesbeschluss zur Genehmigung des Übereinkommens zu.
Der Ständerat war im September nicht auf die Vorlage eingetreten und hatte genauere Abklärungen zu den Konsequenzen eines Schweizer Beitritts gefordert. Es habe keine Vernehmlassung zur Vorlage stattgefunden, wurde kritisiert. Auch äusserten Ständeratsmitglieder Zweifel an der Aussage der Landesregierung, dass «nach aktuellem Stand» die Schweizer Gesetzgebung nicht angepasst werden müsse.
Die Mehrheit des Nationalrats war aber der Meinung, eine Vernehmlassung würde keine neuen Erkenntnisse bringen. Denn die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerorganisationen stünden hinter dem Übereinkommen und seien in die Arbeiten auf Bundesebene einbezogen worden.
Ein Nein der Schweiz zur Ratifizierung des Abkommens würde in anderen Ländern schlecht aufgenommen, hiess es im Nationalrat auch. Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagte, ein informelles Rechtsgutachten des Internationalen Arbeitsbüros habe bestätigt, dass das Schweizer Recht durch die Unterzeichnung des Abkommens nicht angepasst werden müsse.
Es handelt sich um das Übereinkommen Nummer 190 der Internationalen Arbeitsorganisation von 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Es ist das erste Abkommen, das eine international vereinbarte Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt enthält, wie der Bundesrat schrieb.
Das Übereinkommen sieht ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz vor. Weiter nennt es Massnahmen zur Prävention und, für Opfer, Unterstützungs- und Abhilfemassnahmen. Das Geschäft geht nun wieder in den Ständerat.