Nationalrat will Energie-Anlagen der «Lex Koller» unterstellen
Der Nationalrat bleibt dabei, dass Energie-Anlagen weiterhin der «Lex Koller» unterstellt werden.
Der Nationalrat will Energie-Anlagen weiterhin der «Lex Koller» unterstellen. Er hat am Mittwoch an einem früheren Entscheid zum Thema festgehalten.
Mit 120 zu 67 Stimmen ohne Enthaltungen folgte die grosse Kammer der Mehrheit ihrer Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung (Urek-N). Damit setzte sich eine Allianz von SVP, SP und Grünen durch.
Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Er hatte im Februar für Nichteintreten votiert. Hält er an seiner Position fest, ist die Gesetzesänderung vom Tisch.
Änderung des Bundesgesetzes zum Schutz von Grundstücken
Erarbeitet hat die Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland die Urek-N. Den Anstoss dazu gab eine parlamentarische Initiative der Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran. Ziel ist es, strategisch wichtige Schweizer Kraftwerke sowie Strom- und Gasnetze vor einem Verkauf ins Ausland zu schützen. Verkäufe ins Ausland wären im Grundsatz verboten und nur unter bestimmten Bedingungen und mit einer Bewiligung möglich.
Die Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage vertraten die Ansicht, der Schutz bedeutsamer Energieanlagen sei für die Sicherheit der Schweiz essenziell.
Bundesrat und Kommissionsminderheit halten Lex Koller für ungeeignet
Der Bundesrat sowie eine Kommissionsminderheit aus FDP, Mitte und GLP argumentierten, die Lex Koller sei als Instrument ungeeignet. Sie wollten keine separate Lösung für den Energiebereich, zumal mit dem Investitionsprüfgesetz eine sektorübergreifende Regelung bestehe.
Die Kommissionsminderheit sah in der Unterstellung unter die Lex Koller zudem einen ungerechtfertigten Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.