Nationalrat will Versorgung mit Spenderblut gesetzlich absichern
Die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten soll auf gesetzlichem Weg abgesichert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Blutspenden soll künftig nicht mehr diskriminierend sein.
- Aktuell können Männer nur spenden, wenn sie ein Jahr kein Sex mit Männern hatten.
- Der Nationalrat passt darum das Heilmittelgesetz an, um diese alte Regelung aufzuheben.
Der Nationalrat hat deshalb das Heilmittelgesetz im Einklang mit dem Bundesrat angepasst. Verankert werden soll auch, dass beim Spenden niemand diskriminiert wird. Der Nationalrat hat die Vorlage am Mittwoch mit 181 zu 0 Stimmen angenommen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Die Regeländerungen bei der Blutspende initiiert hatte der frühere Aargauer SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner im Jahr 2016. Er forderte, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Blut zur Bundesaufgabe werden solle.
Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) arbeitete nach dem Ja beider zuständigen Parlamentskommissionen eine Änderung des Heilmittelgesetzes aus. Ergänzend zum ursprünglichen Initiativtext hielt sie fest, dass beim Blutspenden niemand diskriminiert werden dürfe. Die Kriterien, wonach jemand zum Spenden nicht zugelassen wird, müssen künftig auf dem individuellen Risikoverhalten und der Wissenschaft basieren.