Nationalrat will weiterhin Zwangs-Corona-Tests bei Ausschaffungen
Der Nationalrat hat zugestimmt, bei Ausschaffungen zwangsweise Corona-Tests bis Ende 2024 zu ermöglichen. Ein Minderheitsantrag der Grünen wurde abgelehnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis Ende 2024 sollen zwangsweise Corona-Tests möglich sein.
- Dem hat der Nationalrat als Erstrat zugestimmt.
- Viele Staaten verlangen weiterhin einen negativen Corona-Test für die Rückübernahme.
Zwangsweise Corona-Tests bei Ausschaffungen sollen bis Ende Juni 2024 möglich bleiben. Der Nationalrat hat als Erstrat der Verlängerung der entsprechenden Bestimmung im Ausländer- und Integrationsgesetz zugestimmt. Das Geschäft geht in den Ständerat.
Einen Minderheitsantrag der Grünen, nicht auf die Vorlage einzutreten, lehnte der Rat mit 118 zu 61 Stimmen ab. Greta Gysin (Grüne/TI) begründete den Antrag damit, das Problem nicht grösser zu machen, als es sei. Es halte sich in Grenzen. Es gebe nur wenige Zwangsrückführungen.
Zudem habe die Kommission zur Verhütung von Folter mehrere Zwangstests beschrieben. Es sei völlig unangemessen und unverhältnismässig, wie in diesen Fällen vorgegangen worden sei, mit Fesselungen und zu Boden drücken. so Gysin.
Regelung mit präventiver Wirkung
Auch Céline Widmer (SP/ZH) sprach sich im Namen ihrer Fraktion gegen eine Verlängerung der «unsäglichen Bestimmung» aus. Sie sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte und die körperliche Unversehrtheit.
Es werde niemand gezwungen, sich zu wehren, hielt Marianne Binder-Keller (AG) im Namen der Mitte-Fraktion dagegen und setzte sich für die Verlängerung der Massnahme ein. Martina Bircher (SVP/AG) warf der Ratslinken vor, mit ihrer Haltung selber den Rechtsstaat mit Füssen zu treten.
Justizministerin Karin Keller-Sutter gab zu bedenken, bei einer Nichtverlängerung bestehe die Gefahr, dass sich diese Personen weiterhin weigern und damit den Vollzug der Rückführungen verhindern könnten. Die Regelung habe auch präventive Wirkungen.
Bis Ende Juni 2022 habe in 193 Fällen die Wegweisung sichergestellt werden können, die Mehrheit der betroffenen Personen habe kooperiert. Es habe bisher bei keiner Person gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Tests gegeben.
Viele Staaten verlangen weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme weggewiesener Personen. Die bisherige Regelung ist bis Ende 2022 befristet. Sie gilt seit dem 2. Oktober 2021.
Bis heute sei nicht absehbar, ab wann die Heimat- und Herkunftsstaaten, die Dublin-Staaten oder die Transportunternehmen von einem Covid-19-Test absehen würden, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft.