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Nationalrat zieht Schrauben bei Krankenversicherungsvermittlern an

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Bern,

Der Nationalrat will unliebsamen Telefonanrufen von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern endgültig einen Riegel schieben. Er hat einer Vorlage zugestimmt, mit welcher das Verbot der telefonischen Kaltakquise auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird.

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Sitzung im Nationalrat. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rat stimmte am Montag mit 162 zu 12 Stimmen bei 22 Enthaltungen dem Gesamtpaket zu, mit dem den Versicherern - namentlich Krankenkassen - strengere Regeln für Vermittler auferlegt werden.

So sollen nicht mehr nur die Telefonwerbung, der Verzicht der Versicherungen auf Leistungen der Call-Center und die Einschränkung der Provisionen im Gesetz geregelt werden. Neu sollen ebenso das Verbot der Kaltakquise (also Telefonwerbung bei Personen, die nie bei bei der betreffenden Kasse versichert waren oder es seit längerer Zeit nicht mehr sind), die Ausbildung der Vermittlerinnen und Vermittler und eine Pflicht festgelegt werden, das Gespräch zu protokollieren.

Regeln zu diesen Aspekten kann die Branche in einer Branchenvereinbarung selber festlegen. Der Bundesrat kann dann auf Antrag die Branchenvereinbarung für allgemeingültig erklären, wenn die antragsstellenden Versicherungen zusammen zwei Drittel der Versicherten vertreten.

Dass es Handlungsbedarf gibt, war im Rat fast unbestritten. Ungebetene Anrufe zur Unzeit, die eigentliche Verkaufsgespräche seien, sorgten für Ärger und seien kein Zukunftsmodell, sagte Lorenz Hess (Mitte/BE) im Namen seiner Fraktion - er ist Präsident der Krankenkasse Visana. Dessen sei sich auch die Branche bewusst, weswegen sie bereits eine Branchenvereinbarung ausgearbeitet habe. Mit dem vorliegenden Geschäft würden nun die Kernpunkte der Vereinbarung auf eine Gesetzesgrundlage gestellt.

Barbara Gysi (SP/SG) sprach der Branchenvereinbarung jedoch die Freiwilligkeit ab. Die Vorlage sei entstanden, weil die Wut der Bürgerinnen und Bürger so gross gewesen sei, sagte Barbara Gysi. Nicht nur ärgerlich sondern sträflich werde es, wenn bewusst falsch informiert werde, sagte Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH). Etwa wenn neu ankommenden Migrantinnen und Migranten weisgemacht werde, dass man in der Schweiz eine Privatversicherung abschliessen müsse. Entsprechend hoch seien die Provisionen, wenn eine Privatversicherung verkauft werde.

Mehrere Votanten liessen durchblicken, dass sich nicht alle Krankenkassen an die freiwillige Branchenvereinbarung hielten. Entsprechend war die Kritik der wirtschaftsfreundlichen und liberalen Parteien GLP und FDP. Die GLP gehe eigentlich davon aus, dass die Wirtschaft mit ihren Freiheiten umzugehen wisse, sagte die Melanie Mettler (BE). Aber gerade bei der «aggressiven Telefonwerbung» habe die Branche «die schwarzen Schafe nicht im Griff».

Auch für die FDP ist es «bedauerlich wenn nicht ärgerlich», dass «wir hier als Gesetzgeber tätig werden müssen», wie Regine Sauter (ZH) sagte. Nötig sei es aber. Einzig die SVP sah keinen Handlungsbedarf für ein Gesetz, wie Thomas De Courten (BS) sagte. Erhalte er einen unliebsamen Telefonanruf, lege er einfach auf. Die Partei unterstütze aber die Gesetzesvorlage, damit die Branche selbst aktiv werde und einen Vorschlag mache.

Obwohl sich SP und Grüne froh darüber zeigten, dass Bewegung in den Kampf gegen die unliebsamen Vermittlungsanrufe kommt, ging ihnen der Vorschlag zu wenig weit. Der Gesetzesentwurf sieht nämlich vor, lediglich die «Möglichkeit» einer Vereinbarung festzuhalten.

SP und Grüne verlangten daher, dass die Regelung zur Verpflichtung werden und diese innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung umgesetzt werden muss. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse der Bundesrat die Einschränkung der Provisionen sowie das Verbot der Kaltakquise auf dem Verordnungsweg regeln. Der Rat lehnte das aber mit 125 zu 68 Stimmen respektive 124 zu 68 Stimmen ab.

Stattdessen beschloss der Nationalrat auf Antrag seiner vorberatenden Gesundheitskommission, dass die Regelung über die Ausbildungsverpflichtung und die Provisionsbegrenzung auf Vermittlerinnen und Vermittler beschränkt wird, die nicht mit einem Arbeitsvertrag an einen Versicherer gebunden sind. Damit soll verhindert werden, dass die internen Verkaufsabteilungen gegenüber externen Vermittlerinnen und Vermittlern benachteiligt werden.

Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

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