Die jährliche AHV-Rente soll nicht um den Betrag einer monatlichen Rente erhöht werden. Die zuständige Nationalratskommission hat sich gegen eine Volksinitiative mit diesem Anliegen ausgesprochen.
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Der Nationalrat an einer Sitzung im Bundeshaus in Bern. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nationalratskommission ist gegen die Initiative für eine 13. AHV-Rente.
  • Die Initiative würde die Finanzierungsprobleme der AHV verschärfen, so die Gegner.
  • Die wenigen Befürworter sehen darin einen Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut.
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Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) eingereichte Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter (für eine 13. AHV-Rente)« hatte in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-N) keine Chance. Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, wie die Parlamentsdienste am Freitag miteilten.

Die Initiative würde die langfristigen Finanzierungsprobleme der AHV verschärfen und sei nicht geeignet, um bedürftige Rentnerinnen und Rentner gezielt zu unterstützen, hält die SGK-N fest.

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit besteht mit der AHV in Kombination mit den Ergänzungsleistungen schon heute ein bewährtes System zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz im Alter.

Zudem seien die Perspektiven zur langfristigen Finanzierung der AHV schon beim heutigen Rentenniveau unsicher. Der Spielraum beim Bundeshaushalt sei beschränkt. Auf diesen Aspekt hatte insbesondere auch die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) in einem Mitbericht hingewiesen.

Beitrag zur Altersarmutsbekämpfung

Eine Minderheit der Kommission sieht in der Volksinitiative dagegen einen wichtigen Beitrag, um die Altersarmut zu bekämpfen und einen angemessenen Lebensstandard im Alter zu sichern, wie es in der Mitteilung heisst. Sie beantragt daher, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Mit 15 zu 10 Stimmen scheiterte der Antrag, der Initiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Dieser hätte einen entsprechenden Zuschlag zur AHV-Rente für die 40 Prozent einkommensschwächsten Haushalte vorgesehen.

Die Kommission verstecke sich weiterhin hinter düsteren Finanzszenarien, kommentierte der SGB nach dem Entscheid. Gemäss den vorsichtigen Szenarien des Bundesrats werde die AHV bis 2030 fast zwanzig Milliarden Überschuss machen.

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