Nationalratskommission stellt sich hinter Beschleunigungserlass
Die zuständige Kommission des Nationalrates steht hinter dem Beschleunigungserlass für Windparks, Solar- und Wasserkraftwerke.

Solarkraftwerke, Windparks und Wasserkraftwerke von nationalem Interesse sollen schneller geplant und bewilligt werden können. Die zuständige Kommission des Nationalrates stellt sich hinter den so genannten Beschleunigungserlass.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) hat die nötigen Änderungen des Energiegesetzes mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.
Umstritten sind die Mitbestimmungsrechte der Standortgemeinden von Solaranlagen, Windparks und Wasserkraftwerken.
Standortgemeinden sollen Mitbestimmungsrechte bekommen
Mit knappem Mehr beantragt die Urek-N, ausdrücklich ins Gesetz zu schreiben, dass die Kantone eine Zustimmung der Standortgemeinden zur Voraussetzung für eine Bewilligung einer Anlage im beschleunigten Verfahren machen können. Die Kommission stellt den Antrag mit 13 zu 10 Stimmen und bei zwei Enthaltungen.
Verschiedene Minderheiten fordern noch weiter gehende Mitbestimmungsrechte für Standortgemeinden. Diese sollen laut der Mitteilung bis zu einer obligatorischen Volksentscheidung gehen.
Der Bundesrat will ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren für Solar- und Windenergie. Der Standortkanton allein soll den Bau von Anlagen sowie Erweiterungen und Erneuerungen bewilligen und auch jene Bewilligungen aussprechen, die heute die Gemeinde erteilt. Die Gemeinden sollen früh ins Verfahren einbezogen werden.