Nationalratskommission will Cannabis legalisieren
Die Nationalratskommission gibt grünes Licht für ein Gesetz, das den legalen Anbau und Konsum von Cannabis ermöglicht.
![Cannabis Blüte.](https://c.nau.ch/i/nKmzmw/900/cannabis-blute.jpg)
Das Wichtigste in Kürze
- Die Nationalratskommission befürwortet ein Gesetz für legalen Cannabisanbau und -konsum.
- Erwachsene sollen legal Cannabis anbauen, kaufen und konsumieren dürfen.
- Geplant ist ein strikt regulierter Zugang zu Cannabis, um den Konsum nicht zu fördern.
Erwachsene Personen sollen künftig legal Cannabis anbauen, kaufen, besitzen und konsumieren dürfen. Die zuständige Nationalratskommission hat einen Vorentwurf für ein entsprechendes Spezialgesetz gutgeheissen – mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
«Erwachsenen soll ein strikt geregelter Zugang zu Cannabis ermöglicht werden.» Dies liess die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) am Freitag in einer Mitteilung der Parlamentsdienste verlauten.
Bundesgesetz über Cannabisprodukte
Damit der Konsum nicht gefördert wird, sollen Cannabisprodukte nicht gewinnorientiert verkauft und mit einer Lenkungsabgabe belegt werden. Den Grundsatzentscheid, den Umgang mit Cannabis zu entkriminalisieren, hatten die zuständigen Parlamentskommission bereits vor vier Jahren getroffen.
Seit Mitte 2022 beschäftigte sich die Subkommission damit, wie der Umgang mit Cannabis künftig geregelt werden soll. Entstanden ist nun das Bundesgesetz über Cannabisprodukte, das im Sommer in die Vernehmlassung geschickt werden soll.
Strenge Anforderungen an Produktequalität
Die Eckwerte hat die SGK-N bereits definiert. So sollen volljährige Personen Cannabis anbauen, kaufen, besitzen und konsumieren dürfen. Für die eigene Versorgung sollen maximal drei weibliche Pflanzen in Blütephase angebaut werden dürfen. Es sollen Höchstmengen für den Besitz im privaten und öffentlichen Raum gelten.
Eine gewinnorientierte, gewerbliche Produktion soll erlaubt werden. Anbauer und Hersteller müssten strenge Auflagen erfüllen, damit sie eine Bewilligung vom Bund erhalten. Für spezifische Zwecke würde auch der Import oder Export bewilligt.
Es sollen strenge Anforderungen an die Produktequalität gelten. Cannabisprodukte dürften nur neutral, ohne Markenelemente, mit Warnhinweisen und Beipackzettel sowie kindersicher verpackt in den Verkauf. Der Verkauf würde einem staatlichen Monopol unterliegen. Cannabisprodukte sollen in einer limitierten Anzahl konzessionierten Verkaufsstellen sowie online bei einem einzigen konzessionierten Händler gekauft werden können.
Nulltoleranz im Strassenverkehr bleibt
Der Verkauf soll nicht gewinnorientiert erfolgen. Allfällige Gewinne sind in die Prävention, Schadenminderung und Suchthilfe zu investieren. Die gesamte Lieferkette müsste einem digitalen Nachverfolgungssystem unterliegen. Hinzu gesellt sich ein Werbeverbot für Cannabisprodukte, aber auch für Samen und Stecklinge sowie für einschlägiges Zubehör.
Cannabisprodukte müssen gemäss der Kommission mit einer Lenkungsabgabe belegt werden. Dies, um den Konsum zu beschränken und hin zu risikoärmeren Formen zu lenken. Die Abgabe soll vom THC-Gehalt und der Konsumform abhängen. Eine Rückverteilung der Lenkungsabgabe würde über die Krankenversicherung erfolgen.
Die Erhebung von Aufsichtsabgabe und Gebühren wäre Kantonsaufgabe. Wer sich dem legalen Markt entzieht, soll im Vergleich zu heute härter bestraft werden. Die Nulltoleranz im Strassenverkehr bleibt unverändert: Wer nachweislich Cannabis konsumiert, soll als fahrunfähig gelten.