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Nationalratskommission will Konversionstherapien verbieten

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Bern,

Mit 16 zu 6 Stimmen hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) eine Motion beschlossen, um Konversionstherapien zu verbieten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats möchte Konversionstherapien verbieten.
  • Eine Motion wurde mit 16 zu 6 Stimmen beschlossen.
  • Der Ständerat muss der Motion noch zustimmen.

Die zuständige Nationalratskommission spricht sich für ein schweizweites Verbot von Konversionstherapien aus. Einen solchen Schritt forderten zuvor mehrere Kantone. Auch im Ausland werden sogenannte Heilungstherapien von Homosexuellen zunehmend für illegal befunden.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hat nun mit 16 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung eine Motion beschlossen. Mit dieser sollen die Rechtsgrundlagen für ein Verbot von Konversionsmassnahmen geschaffen werden. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Die deutliche Mehrheit der RK-N ist der Ansicht, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht. Dem Leiden der Personen, die solchen Massnahmen unterzogen werden, muss ein Ende gesetzt werden. Bevor der Bundesrat tätig werden kann, braucht es die Zustimmung beider Räte.

Unterdrückung von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität

Mit Konversionsmassnahmen sind Massnahmen, welche eine Unterdrückung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks zum Ziel haben. Verboten werden sollen das Anbieten, Vermitteln und Bewerben solcher Konversionsmassnahmen. Ausnahmen soll es geben für medizinisch indizierte Massnahmen zur Geschlechtsangleichung und für Therapien von strafrechtlich relevanten Sexualpräferenzen.

Verschiedene kantonale Gesundheitsgesetze bieten bereits eine Handhabe gegen die Durchführung von Konversionstherapien. Die Nationalratskommission ist aber der Ansicht, dass es eine schweizweit einheitliche Regelung braucht, um einen gesetzgeberischen Flickenteppich zu vermeiden.

Eine Minderheit möchte noch zuwarten, bis ein Bericht vorliegt. Dieser soll zeigen, wie verbreitet die Konversionstherapien in der Schweiz sind und welche Möglichkeiten das geltende Recht bietet. Experten gehen davon aus, dass sich viele Konversionstherapien im Verborgenen abspielen.

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