Parlament erleichtert grenzüberschreitende Zivilprozesse
Schweizer können künftig an ausländischen Zivilverfahren per Video teilnehmen, ohne behördliche Genehmigung.
Wer von der Schweiz aus an einem ausländischen Zivilverfahren teilnimmt, wird künftig prinzipiell ohne behördliche Genehmigung per Telefon- oder Videokonferenz befragt werden können. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht zugestimmt.
Der Bundesbeschluss über den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen ist damit reif für die Gesamtabstimmung in den beiden Räten. Geändert werden soll auch die Erklärung der Schweiz zum Haager Beweisaufnahmeübereinkommen.
Nach geltendem Recht braucht es eine vorgängige Genehmigung durch das Bundesamt für Justiz, wenn eine Person in der Schweiz im Rahmen eines ausländischen Zivilverfahrens mittels Telefon- oder Videokonferenz befragt werden soll.
Vereinfachungen gefordert
Diese Regelung mit Einzelfallgenehmigung empfand die Rechtskommission des Ständerats als zunehmend schwerfällig. Sie forderte mit einer Motion, welche die eidgenössischen Räte annahmen, Vereinfachungen. Die Befürworter argumentierten mit der voranschreitenden Digitalisierung sowie den Erfahrungen während der Covid-19-Pandemie.
Keine behördliche Genehmigungen für solche grenzüberschreitenden Video- oder Telefonkonferenzen braucht es laut Parlamentsunterlagen, sofern gewisse Bedingungen zur Wahrung der schweizerischen Souveränität und zum Schutz der betroffenen Personen eingehalten werden.
Schutzmassnahmen bleiben
So muss beispielsweise eine Mitteilung an die schweizerischen Behörden erfolgen. Damit soll unter anderem der zuständigen kantonalen Rechtshilfebehörde die Teilnahme an der Konferenz ermöglicht werden, wenn sie dies wünscht.
Den betroffenen Personen stehen weiterhin bestimmte Rechte zu – beispielsweise, in ihrer Muttersprache befragt zu werden. Der Ständerat stimmte dem Erlass am Montag einstimmig zu.