Basler Parlament bewilligt Entschädigung fürs Umkleiden
Basler Blaulichtorganisationen erhalten künftig eine Umkleideentschädigung – der Grosse Rat bewilligte dafür 3,75 Millionen Franken.
Die Mitarbeitenden der Basler Blaulichtorganisationen erhalten künftig für das Umkleiden in ihre Arbeitskleidung eine Entschädigung. Der Grosse Rat hat dafür am Mittwochabend eine befristete Ausgabe von 3,75 Millionen Franken bewilligt.
Zudem genehmigte das Parlament dem Justiz- und Sicherheitsdepartement einen Nachtragskredit von 530'000 Franken für das Jahr 2025.
Der Entscheid fiel einstimmig. Vorgesehen ist eine monatliche Pauschale von 80 Franken für die Mitarbeitenden der Kantonspolizei und der Rettung. Die neue Regelung soll im kommenden Frühling in Kraft treten und ist auf drei Jahre befristet.
Regierungsantrag abgelehnt
Somit folgte der Grosse Rat seiner Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission, die einen höheren Pauschalbetrag vorgeschlagen hatte. Die Regierung hatte ursprünglich eine monatliche Pauschale von 60 Franken vorgeschlagen – pro Jahr 940'000 Franken wiederkehrend. Der Regierungsantrag kam aber im Parlament nicht durch und wurde mit 79 zu zehn Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
Die Umkleidepauschale ist als kurzfristige Massnahme vorgesehen. Mittelfristig fordert die Kommission, dass die Integration des Umkleidens in die Arbeitszeit geprüft wird.