Parlament verbessert Schutz vor Überschwemmungen im Rheintal
Der Nationalrat hat das neue Alpenrheingesetz verabschiedet, um den Hochwasserschutz im St. Galler Rheintal zu verbessern.
Der Hochwasserschutz im St. Galler Rheintal wird verbessert. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzten Differenzen zur kleinen Kammer im neuen Alpenrheingesetz bereinigt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.
Der Ständerat hatte im Vergleich zum Nationalrat kleinere Anpassungen vorgenommen. Er hatte insbesondere sicherstellen wollen, dass künftige Geschiebeentnahmen als ordentlicher Gewässerunterhalt gelten. Damit müssten keine weiteren gewässer- oder fischereirechtlichen Bewilligungen eingeholt werden.
Anpassungen vom Ständerat akzeptiert
Für Massnahmen zur Bodenverbesserung ausserhalb des Projektperimeters, die mit geeignetem Aushub- und Schwemmmaterial aus dem Bau und Unterhalt des Hochwasserschutzprojekts realisiert werden, sollen zudem keine Ausgleichsmassnahmen ergriffen werden müssen. So wollte es der Ständerat.
Mit diesen Differenzen musste sich nun der Nationalrat befassen. Seine vorberatende Kommission sprach sich im Vorfeld einstimmig dafür aus, dem Ständerat zu folgen. Die grosse Kammer leistete dem am Dienstag stillschweigend Folge.
Das Hochwasserschutzprojekt betrifft die insgesamt 26 Kilometer lange Grenzstrecke. Diese reicht von der Mündung des Flusses Ill unterhalb von Feldkirch (A) bis zum Bodensee.
Erhöhung der Abflusskapazität geplant
Konkret ist geplant, die Abflusskapazität des Alpenrheins von heute 3100 auf 4300 Kubikmeter Wasser pro Sekunde zu erhöhen und die in die Jahre gekommenen Hochwasserdämme zu sanieren. Die Umsetzung des Vorhabens dauert nach Angaben des Bundesrats voraussichtlich bis 2052. Ziel sei es, das untere Rheintal vor Hochwasser zu schützen und es als Lebens- und Wirtschaftsraum aufzuwerten.
Während die heutigen Schutzbauten vor 100-jährigen Hochwassern schützten, könnten mit der Abflusserhöhung auch sehr grosse Hochwasser bewältigt werden, wie sie durchschnittlich alle 300 Jahre aufträten, schrieb der Bundesrat zur Vorlage. Laut Berechnungen des Bundes lassen sich auf diese Weise Schäden in Höhe von über 13 Milliarden Schweizer Franken vermeiden.
Die Kosten auf Schweizer Seite belaufen sich auf gut eine Milliarde Franken, verteilt über einen Zeitraum von 27 Jahren. 80 Prozent davon trägt der Bund, 20 Prozent der Kanton St. Gallen.