Prämien-Entlastungs-Initiative: Alle Informationen zur Vorlage
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz entscheidet am 9. Juni 2024 über die Prämien-Entlastungs-Initiative.
- Bei einem Ja dürften die Prämien künftig maximal zehn Prozent des Einkommens ausmachen.
- Falls die Initiative abgelehnt wird, ist ein indirekter Gegenvorschlag angedacht.
Am 9. Juni 2024 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien» der SP ab. Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden müssen.
Prämien-Entlastungs-Initiative will steigenden Prämienkosten entgegenwirken
Seit 1996 gibt es in der Schweiz die obligatorische Krankenversicherung: Bei Krankheit erhalten Versicherte die nötige medizinische Behandlung – die Kosten werden von der Versicherung übernommen. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) stiegen die Krankenkassenprämien im Zeitraum von 1996 bis 2022 um 145 Prozent an. Die Nominallöhne stiegen im gleichen Zeitraum dagegen um nur 29 Prozent an.
Diesem Trend will die Prämien-Entlastungs-Initiative entgegenwirken. Durch den Kostendeckel von maximal zehn Prozent des verfügbaren Einkommens würde es zu mehr Prämienverbilligungen kommen. Dadurch soll auch Druck auf die Politik gemacht werden, etwas gegen die steigenden Gesundheitskosten zu unternehmen.
Prämienverbilligungen haben das Ziel, Menschen in ärmeren Verhältnissen durch tiefere Prämien zu entlasten. Finanziert werden die Verbilligungen durch den Bund und die Kantone. Grundsätzlich bezahlt der Bund den Kantonen jährlich 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Kantone übernehmen die restlichen Kosten.
Was passiert bei einem Ja?
Sollte die Prämien-Entlastungs-Initiative angenommen werden, würden künftig mehr Personen von einer Prämienverbilligung profitieren. Falls die Prämie zehn Prozent des verfügbaren Einkommens übersteigen würde, erhielte man für den Betrag darüber hinaus eine Prämienverbilligung.
Neu müssten Prämienverbilligungen vom Bund zu mindestens zwei Dritteln finanziert werden. Die Kantone müssten für den Rest aufkommen. Die Initiative gibt nicht vor, was als verfügbares Einkommen definiert ist und welche Prämie massgebend ist. Dies würde vom Parlament bei der Umsetzung der Initiative bestimmt.
2022 wurden gemäss dem BAG insgesamt 5,4 Milliarden Franken an Prämienverbilligungen ausbezahlt. Der Bund beteiligte sich mit 2,9 Milliarden Franken daran – also mehr als die Hälfte. Ein Ja würde laut dem BAG zu Mehrausgaben in der Höhe von 3,5 bis 5 Millionen Franken führen. Die genauen Mehrausgaben hängen jedoch stark von der genauen Umsetzung ab.
Besonders einkommensschwache Haushalte würden von der Initiative wahrscheinlich kaum profitieren, da die meisten bereits heute Prämienverbilligungen erhalten. Profitieren würden jedoch sämtliche Versicherte, bei denen die Prämie zehn Prozent des Einkommens übersteigt, darunter auch Teile des Mittelstands.
Was passiert bei einem Nein?
Das Parlament und der Bundesrat lehnen die Initiative ab. Es wurde aber ein indirekter Gegenvorschlag erarbeitet. Dieser tritt in Kraft, falls die Prämien-Entlastungs-Initiative abgelehnt wird und kein Referendum ergriffen wird. Im erarbeiteten Gegenvorschlag ist eine Entlastung der Versicherten in Höhe von rund 360 Millionen Franken vorgesehen.
Zudem sollen die Kantone dazu verpflichtet werden, einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligungen beizusteuern. Angedacht ist eine Mindestbeteiligung, ähnlich wie es heute für den Bund geregelt ist: Die Beiträge der Kantone an die Prämienverbilligungen sollen einem bestimmten Prozentsatz der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entsprechen.
Dieser Mindestanteil soll sich am Anteil ausrichten, den die Prämien der 40 Prozent der einkommensschwächsten Versicherten im Kanton durchschnittlich ausmachen. Falls dieser weniger als 11 Prozent beträgt, ist ein Mindestanteil von 3,5 Prozent vorgesehen. Bei mehr als 18,5 Prozent soll ein Mindestanteil von 7,5 Prozent der Bruttokosten gelten. Der Mindestanteil würde sich bei Werten zwischen diesem Bereich linear erhöhen.
Falls der Gegenvorschlag angenommen wird, müsste jeder Kanton festlegen, welcher Höchstanteil die Krankenkassenprämie am verfügbaren Einkommen ausmachen darf. Dazu soll jeder Kanton vier Jahre Zeit nach Inkrafttreten der Änderung bekommen. Falls der Anteil nach vier Jahren noch nicht festgelegt ist, würde der Bundesrat einen Anteil festlegen.