Räte für Meldepflicht bei Terrorismusstraftaten durch Minderjährige
Neue Gesetzesbestimmungen sollen kantonale Behörden verpflichten, den Bund über Strafverfahren gegen minderjährige Terrorverdächtige zu informieren.

Eröffnen kantonale Behörden gegen Minderjährige ein Strafverfahren wegen einer terroristischen Straftat, soll dies künftig dem Bund gemeldet werden müssen. Das Parlament verlangt entsprechende Gesetzesbestimmungen.
Der Ständerat überwies am Dienstag als Zweitrat oppositionslos eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates, mit der auch der Bundesrat einverstanden ist.
Bundesrat unterstützt neue Regelung
Begründet wurde die Motion damit, dass es beim Bund keine Jugendanwaltschaft gebe, die bei Terrorismus-Straftaten von Minderjährigen aktiv werde.
Zuständig für solche Verfahren seien die Kantone. Sie seien heute nicht verpflichtet, den Bund über die Eröffnung solcher Verfahren zu informieren. Eine Meldepflicht soll die Bekämpfung von Terrorismus landesweit stärken.
Die zuständige Ständeratskommission hatte sich einstimmig hinter die Motion gestellt. Ein verbesserter Informationsfluss durch eine zeitnahe Meldung solcher Strafverfahren trage zu einem präziseren Lagebild bei, fand die Kommission.