Revolution in der Medizin: E-Rezepte kommen!

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Bern,

Arzneimittelrezepte werden bald digitalisiert, um Fehler zu vermeiden und die Sicherheit der Patienten zu erhöhen.

Von Hand geschriebene Arzneimittel-Rezepte soll es nach dem Willen des Bundesrates künftig nicht mehr geben. (Archivbild)
Von Hand geschriebene Arzneimittel-Rezepte soll es nach dem Willen des Bundesrates künftig nicht mehr geben. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Arzneimittel-Rezepte sollen künftig elektronisch ausgestellt werden. Das soll Missverständnisse und Fehler bei der Verschreibung und dem Einnehmen von Arzneimitteln verhindern. Patienten und Patientinnen sollen zudem einen Medikationsplan erhalten.

Der Bundesrat will das Heilmittelgesetz entsprechend anpassen, wie er am Freitag mitteilte. Die in eine Vernehmlassung gegebenen Massnahmen sollen die Medikationssicherheit erhöhen. Mit digital erstellten und eingelösten Rezepten könnten Verschreibungen eindeutig gelesen und digital übertragen werden.

Das helfe, Fehler zu vermeiden, und schaffe für die Patienten und Patientinnen mehr Sicherheit. Auch trage das E-Rezept dazu bei, Fälschungen und missbräuchliche Mehrfacheinlösungen von verschriebenen Arzneimitteln zu reduzieren.

Einführung des Austauschformats

Um eine elektronische Verschreibung zu erstellen, muss das Austauschformat des elektronischen Patientendossiers verwendet werden. Das stellt laut Bundesrat sicher, dass die verschiedenen IT-Systeme der Gesundheitsfachpersonen Informationen korrekt einlesen und wiedergeben können. Dieses Austauschformat soll im Sommer 2024 auf Verordnungsstufe rechtlich verankert werden.

Mehr Sicherheit für Patienten soll zudem ein Medikationsplan bringen. Er enthält eine Liste der Arzneimittel, die einzunehmen sind, sowie Informationen über deren Anwendung. Ziel ist, Patienten einen besseren Überblick über ihre Medikamente zu geben.

Verbesserung des Informationsaustauschs

Zudem verbessere ein Medikationsplan den Informationsaustausch unter allen an der Behandlung beteiligten Fachleuten. Wer Arzneimittel verschreibt, abgibt oder anwendet, soll verpflichtet sein, den Medikationsplan jeweils elektronisch zu erstellen und laufend zu aktualisieren, auch hier mit dem Austauschformat.

Das elektronische Patientendossier sollen nach Plänen des Bundesrats künftig alle Grundversicherten gratis erhalten. Anbieter von Gesundheitsleistungen sollen elektronische Dossiers führen müssen.

Einsatz von klinischer Entscheidungsunterstützung

Für Kinder müssen die Arzneimittel-Dosen in der Regel individuell berechnet werden, etwa nach Alter, Gewicht und Grösse. Künftig sollen elektronische Systeme zur klinischen Entscheidungsunterstützung Pflicht werden, insbesondere bei der Berechnung von Arzneimitteldosierungen.

Eine klare Regulierung der Arzneimittel für neuartige Therapien soll dafür sorgen, dass die Bevölkerung raschen Zugang zu innovativen Behandlungsformen erhält. Auch neuartige Tier-Arzneimittel sollen einbezogen werden, wenn sie in der Schweiz zugelassen sind.

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Kommentare

User #7113 (nicht angemeldet)

Datenschutzgesetz, digitales Patientendossier und keine Behandlung, wer nicht unterschreibt! Naturheilmittel werden systematisch jetzt mit digitalem Rezept von Swiss Medic zu Gunsten der Pharma-Chemie unterdrückt! Wehe man würde eine Heilaussage machen!

User #5638 (nicht angemeldet)

"Ziel ist, Patienten einen besseren Überblick über ihre Medikamente zu geben" Wenn Patienten einen (digitalen) Überblick über Medikamente, die sie einnehmen brauchen, nehmen die Patienten eindeutig zuviel Chemie. Es geht auch nicht um die Sicherheit der Patienten, sondern darum, dass die Daten digital verfügbar sind und somit auch an Dritte (anonymisiert, sagen sie) zu Forschungszwecken und sonstigem weitergegeben werden dürfen

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