Erdbeben

Schweiz lockert Sanktionen gegenüber Syrien nach Erdbeben punktuell

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Bern,

Nach dem verheerenden Erdbeben von Anfang Februar lockert die Schweiz die Sanktionen gegenüber Syrien punktuell.

erdbeben syrien
Syrische Zivilisten inspizieren ein zerstörtes Wohnhaus nach einem Erdbeben der Stärke 7,8 in Syrien. - sda - Keystone/dpa/Anas Alkharboutli

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz lockert ihre Sanktionen gegenüber Syrien punktuell.
  • Grund dafür ist das verheerende Erdbeben von Anfang Februar.

Nach dem schweren Erdbeben von Anfang Februar lockert die Schweiz das Sanktionsregime gegenüber Syrien punktuell. Damit soll den im Land tätigen humanitären Akteuren die Arbeit erleichtert werden, wie der Bundesrat zu seinem Entscheid vom Freitag schreibt.

Aktuell ist es verboten, für sanktionierte Personen, Organisationen oder Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen. Ausnahmen gibt es für Finanztransaktionen, die zur Erbringung humanitärer Hilfe oder zur Unterstützung der Zivilbevölkerung notwendig sind.

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Die Zerstörung durch das Erdbeben in Syrien und der Türkei, wie hier in Antakya, ist gewaltig. - keystone

Durch seinen neusten Beschluss erweitert der Bundesrat die humanitären Ausnahmen, um die humanitären Aktivitäten in Syrien zu erleichtern, wie es in einer Mitteilung heisst. Dabei geht es insbesondere um humanitäre Massnahmen im Zusammenhang mit dem Erdbeben vom 6. Februar 2023.

Ab Freitagabend um 18 Uhr erlaubt der Bundesrat konkret die direkte und indirekte Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für sanktionierte Personen, Organisationen oder Unternehmen durch humanitäre Akteure, die dafür Beiträge des Bundes erhalten. Für humanitäre Akteure, denen der Bund keine Beiträge gewährt, sind Ausnahmebewilligungen unter Bedingungen möglich.

Export von Hilfsgütern ermöglicht

In anderen Worten geht es darum, dass dem Assad-Regime nahestehende Personen und Organisationen mit einer humanitären Rolle vorübergehend Geld aus der Schweiz erhalten können. Auch können Güter wie etwa Lebensmittel, technische Geräte oder Decken an diese Personen und Organisationen exportiert werden, obwohl sie auf der Sanktionsliste stehen. Die Bereitstellung solcher Gelder oder Güter muss über einen humanitären Akteur erfolgen.

Syrien
Ein Mädchen sitzt vor einem Zelt, das als Notunterkunft nach dem Erdbeben in Syrien aufgestellt worden ist. - Keystone

Die Weltgesundheitsorganisation WHO appelliert seit längerem, dass die Hilfe für Erdbebenopfer in Syrien deutlich ausgeweitet werden müsse. Menschenrechtsorganisationen wie Christian Solidarity International (CSI) forderte unter anderem die Schweiz auf, die Wirtschaftssanktionen gegen Syrien rasch aufzuheben. Auch Bundespräsident Alain Berset bekam einen Brief.

Die Erdbeben in der Türkei und Syrien forderten Zehntausende von Toten und Hunderttausende von Verletzten. Millionen Menschen wurden gemäss Hilfsorganisationen obdachlos. Das Erdbeben habe den durch die Sanktionen verursachten eklatanten Mangel an Gütern ans Licht gebracht, schrieb CSI.

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