Schweizer Tierschutz kritisiert Aufweichung der Pelz-Verordnung

Christoph Krummenacher
Christoph Krummenacher

Zürich,

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Pelz-Deklarationspflicht angepasst. Das gefällt dem Schweizer Tierschutz gar nicht.

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Ab 1. April 2020 gilt: Wo Pelz drin steckt, muss auch deutlich 'Echtpelz' drauf stehen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Deklarationspflicht für die Herkunft für Pelz wird abgeändert.
  • Schweizer Tierschutz und Bundesrat sind uneins, ob das für Kunden ein Vorteil ist.
  • Pelz unbekannter Herkunft gehöre nicht in den Laden, findet der Tierschutz.

Der Bundesrat verabschiedete an seiner Sitzung am Mittwoch die revidierte Verordnung über die Deklaration von Pelz. Die Überarbeitung schaffe mehr Transparenz über die Herkunft und Gewinnung der Tierfelle. Konsumenten hätten so mehr Klarheit, schreibt der Bundesrat.

Im Gegenteil, widerspricht der Schweizer Tierschutz STS. Die neue Praxis schaffe nicht mehr, sondern weniger Klarheit, so Mediensprecherin Helen Sandmeier. «Die nun mögliche Bezeichnung ‹Herkunft unbekannt› öffnet mangelnder Deklaration bzw. Konsumenteninformation Tür und Tor und verwässert die Deklarationspflicht massiv.»

«Herkunft unbekannt» öffnet mangelnder Deklaration Tür und Tor

Zu einer Deklaration gehöre zwingend, dass sich der Konsument über Herkunft und Gewinnungsart des Pelzes informieren kann. Das sei mit «Herkunft unbekannt» nicht mehr gegeben. Der sagt daher: «Pelze, bei denen der Lieferant nicht in der Lage ist, über die Herkunft und Produktion des Pelzes Informationen zu geben, gehören nicht in den Handel

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Händler sortieren die Fuchsfelle auf ihrem Tisch beim Pelz- und Fellmarkt in Thun. - keystone

Der Bundesrat schreibt dazu in seiner Mitteilung: «Wenn ein Pelz aus einer Jagd- bzw. Haltungsform stammt, die klar nicht dem Schweizer Tierschutz- oder Jagdgesetz entspricht (z.B. Fallenjagd oder Käfighaltung mit Gitterböden), ist dies entsprechend auf der Pelzdeklaration zu vermerken. Wenn es nicht möglich ist, zuverlässige Informationen über die Gewinnungsart der Pelze und Pelzprodukte zu erhalten, kann die Deklaration «Gewinnungsart unbekannt - kann aus einer in der Schweiz nicht zugelassenen Haltungs- oder Jagdform stammen» verwendet werden.»

Positiv wertet der STS die neue Kennzeichnungspflicht als «Echtpelz» oder «Kunstpelz». Das schaffe tatsächlich mehr Klarheit, so Sandmeier, denn ein gut gemachter Kunstpelz sei heute für den Laien kaum noch von Echtpelz zu unterscheiden.

Mängel bei der Umsetzung

Problematisch ist für den STS allerdings die Umsetzung der Pelzdeklarations-Verordnung. «Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass bei der Umsetzung immer noch erhebliche Mängel, wie falsche oder unvollständige Deklaration, bestehen. Daran wird sich mit der neuen Verordnung wahrscheinlich kaum etwas ändern.»

Im Januar 2014 führte der STS Stichproben in 90 Geschäften durch. Nur 14 Prozent der getesteten Pelzprodukte waren mit einer vollständigen Deklaration versehen. Nur 21 Prozent des Verkaufspersonals konnte über die Gewinnungsart kompetent Auskunft erteilen.

Die neue Verordnung tritt Anfang April in Kraft. Hinter jedem Pelz steht ein Tier, das gelebt hat. Für den STS ist klar: Pelz aus artgerechter oder Tierwohl-gerechter Haltung gibt es nicht. Pelz, dessen Herkunft nicht bekannt ist, gehöre erst recht verboten.

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