Seilziehen im Parlament um Kosten für Corona-Tests
Uneinigkeit im Parlament: Wer soll künftig die Kosten von Covid-Tests übernehmen? Der Nationalrat sieht den Bund in der Pflicht. Die Vorlage bleibt umstritten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Parlament ist uneinig: Wer soll ab 2023 für die Kosten von Covid-Tests aufkommen?
- Bis Ende März 2023 soll das Testregime zwar noch bleiben, danach aber ganz wegfallen.
- Die Vorlage geht jetzt zurück an den Ständerat, um abschliessend behandelt zu werden.
Das Parlament ist sich nicht einig: Wer soll ab nächstem Jahr für die Kosten für Tests auf das Coronavirus aufkommen? Der Nationalrat will, dass der Bund zwar weiterhin die Tests bezahlen soll, aber nur noch bis Ende März 2023.
Die Finanzierung und Organisation der Corona-Tests sind im Covid-19-Gesetz geregelt – noch bis Ende Jahr. Der Bundesrat will die gesetzlichen Grundlagen für die Tests und weitere Massnahmen verlängern. Dabei hatte er beantragt, dass ab 2023 die Kantone diese Kosten tragen sollten und nicht mehr der Bund.
Weg in Richtung Ausstieg
Die Kantone wehrten sich in der Vernehmlassung dagegen. Der Nationalrat beschloss am Montag nun einen Weg in Richtung Ausstieg, den auch Gesundheitsminister Alain Berset für akzeptabel befand: Bis Ende März des nächsten Jahres soll das Testregime zwar noch bleiben, danach aber ganz entfallen.
Einen Minderheitsantrag der Grünen, am ursprünglichen Entscheid festzuhalten, lehnte der Rat ab. Die Bürgerlichen, die die Differenz zum Ständerat bereinigen und im neuen Jahr keine Testkosten mehr übernehmen wollten, unterlagen aber ebenfalls.
Vorlage zurück im Ständerat
Der Ständerat entschied vor einer Woche: Der Bund bezahlt ab 2023 die Tests nur in einer besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz, nicht aber in der normalen Lage. Er entschied dies auf Antrag einer Minderheit und gegen die eindringliche Empfehlung von Gesundheitsminister Alain Berset. Die kleine Kammer ist jetzt noch einmal am Zug.
Die Vorlage soll in der laufenden Session bereinigt und danach für dringlich erklärt werden. Am 1. Januar 2023 soll sie in Kraft treten und bis Mitte 2024 gelten. Somit könnten im laufenden und auch im kommenden Winter bei Bedarf Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ergriffen werden.