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Ständerat berät über Mittel für Bildung und Forschung

Keystone-SDA
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Bern,

Der Ständerat berät am Mittwoch über die Mittel für Ausbildung und Forschung in den nächsten vier Jahren. Es geht um rund 28 Milliarden Franken.

Studierende
Studierende in einem Hörsaal in Lugano. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat berät am Mittwoch über die Mittel für Ausbildung und Forschung.
  • In den nächsten vier Jahren sollen rund 28 Milliarden Franken fliessen.

Der Ständerat berät am Mittwoch über die Mittel für Ausbildung und Forschung in den nächsten vier Jahren. Der Bundesrat beantragt für 2021 bis 2024 insgesamt 27,9 Milliarden Franken. Die Ständeratskommission möchte die Summe erhöhen auf 28,1 Milliarden Franken.

Die 27,9 Milliarden Franken, die der Bundesrat dem Parlament mit der BFI-Botschaft beantragt, übersteigen die Mittel der laufenden Vierjahresperiode um rund 2 Milliarden Franken oder 8 Prozent.

Der Bundesrat begründete die Aufstockung unter anderem mit der fortschreitenden Digitalisierung.

Aufstockung um 5,9 Prozent für Hochschulen

Die Hochschulen will der Bundesrat mit 16,627 Milliarden Franken unterstützen, 5,9 Prozent mehr als in der laufenden BFI-Periode. Das Geld ist unter anderem für die ETH in Zürich und Lausanne vorgesehen, aber auch für Bundesbeiträge an kantonale Universitäten und Fachhochschulen.

ETH Zürich
Blick auf das ETH Gelände in Zürich. - Keystone

Forschung und Innovation will der Bund mit 7,032 Milliarden Franken unterstützen, 11,1 Prozent mehr als in der laufenden Periode. Diese Gelder sind beispielsweise für Institutionen wie den Schweizerischen Nationalfonds und Innosuisse bestimmt. Und für die Berufsbildung hat der 4,276 Milliarden Franken (+8,3 Prozent) vorgesehen.

Die Bildungskommission (WBK) des Ständerates ist mit den Antragen einverstanden, möchte aber unter dem Strich noch einmal 200 Millionen Franken dazulegen. Mit Nachhaltigkeit im Blick will die Mehrheit den Verpflichtungskredit für Projektbeiträge an kantonale Hochschulen um 12 Millionen auf 135,7 Millionen Franken erhöhen. Eine Minderheit will auf der Linie des Bundesrates bleiben.

Zwei weitere Posten sind umstritten. Minderheiten wollen für Beiträge an Organisationen der Weiterbildung und an die Kantone mehr Geld bereitstellen als der Bundesrat. Für internationale Mobilitäts- und Kooperationsprogramme will eine weitere Minderheit rund 41 Millionen Franken mehr bereitstellen als Mehrheit und Bundesrat.

Zusätzliches Geld für Akademien

Den Zahlungsrahmen für den Nationalfonds, die schweizerischen Akademien der Wissenschaften und weitere Förderinitiativen möchte die Mehrheit ebenfalls erweitern, mit zusätzlichen 6,9 Millionen Franken für die Akademien und mit 12,4 Millionen Franken zu Gunsten der Digitalisierung naturwissenschaftlicher Sammlungen.

Weitere Aufstockungsanträge der WBK sind unumstritten. Für die Innovationsförderung will sie 130 zusätzliche Millionen Franken zur Verfügung stellen. Und für Beiträge an Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung will sie 39 Millionen Franken mehr ausgeben als der Bundesrat.

Labor
Eine Forscherin im Labor. (Symbolbild) - pixabay

Davon sollen 28 Millionen Franken zur Unterstützung von Technologiekompetenzzentren eingesetzt werden. 4 Millionen Franken sieht die Mehrheit für das Gosteli-Archiv zur Geschichte der Frauenbewegung in der Schweiz in Worblaufen bei Bern vor. Und um 7 Millionen Franken sollen die Mittel für das Schweizerische Tropen- und Public-Health-Institut erhöht werden.

Verhältnis der Schweiz zur EU

Auch das Verhältnis der Schweiz mit der EU wird Teil der Debatte sein. Der Bundesrat will bis zur Klärung der offenen Fragen zu Horizon Europe und der Nachfolgelösung für die Erasmus-Programme einen Teil der BFI-Mittel sperren können.

Er will Gelder zurückhalten können für den Fall, dass die Ausgaben im BFI-Bereich zusammen mit jenen für die EU-Programme zu stark steigen. Es geht um insgesamt 270 Millionen Franken. Die WBK beantragt, die Kreditsperren für die Zusatzmittel aufzuheben. Sie möchte Planungssicherheit für die betroffenen Institutionen.

Der Ständerat behandelt die Vorlage als Erstrat. Der Nationalrat kommt später an die Reihe, aber nicht mehr in der laufenden Session.

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