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Ständerat debattiert über künftige Ausrichtung der Agrarpolitik

Keystone-SDA
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Bern,

Am Montag wird im Ständerat über die Ausrichtung der Landwirtschaft ab 2022 diskutiert. Der Bundesrat will die Auflagen für die Direktzahlungen erhöhen.

Landwirtschaft
Der Ständerat entscheidet am Montag über die künftige Ausrichtung der Landwirtschaft in der Schweiz. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat diskutiert heute über die Ausrichtung der Landwirtschaft ab 2022.
  • Geht es nach dem Bundesrat, so sollen die Auflagen für die Direktzahlungen erhöht werden.

Die Ausrichtung der Landwirtschaft ab 2022 ist am Montag Thema im Ständerat. Zunächst entscheidet der Rat aber, ob er die Vorlage beraten, oder ob er sie auf Eis legen will. Das würde die Vorlage um Jahre verzögern.

Der Bundesrat will der Landwirtschaft in den Jahren 2022 bis 2025 nicht weniger Geld zur Verfügung stellen. Die Auflagen für die Direktzahlungen sollen jedoch erhöht werden, vor allem für mehr Umweltschutz.

Der Bundesrat will damit der Pestizidverbots- und der Trinkwasserinitiative neue Gesetzesbestimmungen entgegenstellen. Solche hat das Parlament allerdings inzwischen selbst ausgearbeitet; die Vorlage ist bei beiden Räten in der Beratung.

Bundesrat will bei der Ausbildung höhere Anforderungen festschreiben

Auch beim Tierwohl, der Betriebsentwicklung, der Wertschöpfung am Markt und bei der sozialen Absicherung will der Bundesrat ansetzen. Künftig sollen die Ehepartner, die auf dem Betrieb mitarbeiten, gegen die Risiken Tod und Invalidität sowie gegen Verdienstausfall wegen Krankheit oder Unfall versichert werden müssen.

Pestizid, Syngenta
Ein Landwirt fährt am späten Abend mit einer Pestizid- und Düngerspritze über ein Feld. - dpa

Fehlt diese Absicherung, können die Direktzahlungen gekürzt werden. Auch bei der Ausbildung will Bundesrat höhere Anforderungen festschreiben, damit Direktzahlungen bezogen werden können.

Die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) besteht aus vier Teilen. Drei davon, nämlich die Änderungen im Landwirtschaftsgesetz, im Gesetz über das bäuerliche Bodenrecht sowie im Tierseuchengesetz, will die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-S) sistieren. Dies beantragt sie mit 6 zu 4 Stimmen und bei einer Enthaltung dem Rat.

Keine langfristige Perspektive

Die Gesetzesänderungen böten der Landwirtschaft keine langfristige Perspektive und enthielten nur negative Punkte, findet die WAK-Mehrheit. Sie will mit einem Postulat vom Bundesrat Nachbesserungen verlangen.

Sie nennt dazu Selbstversorgung, unternehmerische Freiheit, Nährstoffkreislauf, weniger administrativen Aufwand und nachhaltige Produktion. Spätestens 2022 soll der Bericht vorliegen und erst dann sollen die sistierten Vorlagen behandelt werden.

Klimawandel
Die Einträge von Schwefel in landwirtschaftlich genutzten Böden könnten um 70 bis 90 Prozent zurückgehen - keystone

Die rot-grüne Minderheit der WAK-S ist mit diesem Vorgehen nicht einverstanden: Sie will das Postulat ablehnen und stattdessen die ganze AP22+ beraten. Sonst werde die Gelegenheit verpasst, die Landwirtschaft auf die internationalen Entwicklungen und ökologischen Herausforderungen der kommenden Jahre vorzubereiten.

Bundesrat ist gegen Postulat

Auch der Bundesrat ist gegen das Postulat. Könnte das Parlament die Beratung der AP22+ erst im zweiten Halbjahr 2022 oder gar erst 2023 aufnehmen, könnten die Gesetzesbestimmungen erst Anfang 2025 in Kraft gesetzt werden, schreibt er. Mehrere Jahre Stillstand wären die Folge.

Umweltorganisationen und die Agrarallianz kritisierten den Antrag der Kommissionsmehrheit ebenfalls. Der Bauernverband hingegen sieht eine Chance für eine Diskussion über eine zukunftsgerichtete und kohärente Ernährungspolitik.

Beraten will die WAK-S hingegen den vierten Teil der AP22+, nämlich den Landwirtschafts-Zahlungsrahmen für die Jahre 2022 bis 2025. Der Bundesrat will ihn stabil halten und für Direktzahlungen insgesamt 13,8 Milliarden Franken zur Verfügung stellen.

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