Braucht es eine gesetzliche Grundlage für ein Ukraine-Hilfspaket? Der Ständerat hat entschieden, die Motion zur Klärung der Kommission vorzulegen.
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Das Bundeshaus in Bern. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat vertagt den Entscheid über das Ukraine-Hilfspaket.
  • Die Motion wird zur Klärung der Kommission vorgelegt.
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Ob die Schweiz in der Ukraine mit einem milliardenschweren Hilfspaket helfen soll, ist noch nicht entschieden.

Der Ständerat hat am Montag den Entscheid über eine Motion von Mathias Zopfi (Grüne/GL) vertagt. Der Vorstoss verlangt eine gesetzliche Grundlage für die Unterstützung der Ukraine, mit einem Hilfsprogramm.

Die Mittel sollen insbesondere für humanitäre Hilfe, den Schutz der Zivilbevölkerung und den Wiederaufbau eingesetzt werden.

Zuerst an Kommission

Der Ständerat wollte noch keinen Entscheid fällen. Er hiess oppositionslos den Antrag von Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) gut, die Motion der zuständigen Kommission zur Klärung vorzulegen. Zunächst sei nicht klar, ob eine gesetzliche Grundlage brauche, sagte Gmür-Schönenberger.

Weiter stelle sich die Frage, ob die Milliardenhilfe als ordentliche oder ausserordentliche Ausgaben verbucht werden solle. Schliesslich müsse auch geklärt werden, ob die Leistungen für die ukrainischen Flüchtlinge in der Schweiz ins Programm eingerechnet würden.

Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus. Der Nationalrat lehnte vergangene Woche eine fast gleich lautende Motion seiner Aussenpolitischen Kommission (APK-N) ab. Diese ist damit vom Tisch.

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