Ständerat will Politikfinanzierung transparenter gestalten
Der Ständerat lehnt die Transparenz-Initiative ab. Zu einem indirekten Gegenvorschlag sagte aber die Mehrheit Ja.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative angenommen.
- Dieser will es über den Gesetzesweg lösen und geht weniger weit als die Initianten.
- So wird der Schwellenwert für die Offenlegungspflicht auf 25'000 Franken erhöht.
Der Ständerat will bei der Finanzierung von Parteien und Kampagnen in der Schweiz etwas Licht ins Dunkel bringen. Er hat heute Montag einen indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten Transparenzinitiative gutgeheissen. Das Volksbegehren geht ihm aber zu weit.
Mit 32 zu 12 Stimmen hat die kleine Kammer am Montag die Initiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen. Sie folgte damit dem Bundesrat.
Das Volksbegehren fordert einen Paradigmenwechsel bei der Politikfinanzierung. Wer heute in der Schweiz den Parteien oder an Kampagnen Geld spendet, muss dies nicht offenlegen. Künftig soll das ab einem Betrag von 10'000 Franken obligatorisch sein. Zudem sollen auch Bilanz und Rechnung veröffentlicht werden müssen.
Regeln in Gesetz statt Verfassung
Wie die Regierung anerkennt auch eine Mehrheit im Ständerat das Bedürfnis nach mehr Transparenz. Sie möchte das aber auf dem Gesetzesweg regeln: Eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte soll der populären Initiative den Wind aus den Segeln nehmen.
Der von der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK) entworfene indirekte Gegenentwurf fand im Rat eine komfortable Mehrheit. Schliesslich stimmten 29 Mitglieder des Ständerats dafür, 13 dagegen, 2 enthielten sich der Stimme.
Die geplante Gesetzesänderung nimmt wichtige Anliegen der Initiative auf, geht aber nicht so weit wie die angedachten Verfassungsartikel. Die von den Initianten angedachten detaillierten Regelungen in der Bundesverfassung seien nicht angebracht, sagte Daniel Fässler (CVP/AI) im Namen der Kommission.
Schwellenwert bei 25'000 Franken
Konkret sieht der indirekte Gegenvorschlag vor, dass die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien einmal im Jahr ihre Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 25'000 Franken pro Person und Jahr offenlegen müssen.
Nach Ansicht des Ständerats soll eine Offenlegungspflicht auch für natürliche und juristische Personen gelten, die eine Wahl- oder Abstimmungskampagne führen. Der Schwellenwert für Aufwendungen soll bei 250'000 Franken liegen.
Offengelegt werden müssten insbesondere die Schlussrechnung über die Einnahmen und Zuwendungen über 25'000 Franken pro Person und Jahr. Ausgenommen von den Transparenzregeln sind Personen, die auf nationaler Ebene Unterschriften für ein Referendum oder eine Initiative sammeln.
Ausländisches Geld unwillkommen
Bei der Initiative liegen die Schwellenwerte bei 10'000 respektive 100'000 Franken. Dieser Vorschlag wurde im Ständerat mit 31 zu 12 Stimmen abgelehnt.
Dafür ging der Ständerat in einem anderen Punkt über den Initiativtext hinaus: Er will die Annahme von Geld aus dem Ausland und anonyme Zuwendungen verbieten – unabhängig vom Betrag. Diesen Entscheid fällte die kleine Kammer mit 25 zu 18 Stimmen. Die Initiative hat nur anonyme Zuwendungen im Visier.
Bussen geplant
Kann die Herkunft einer anonymen Zuwendung nicht ermittelt und gemeldet oder zurückerstattet werden, muss das Geld dem Bund abgeliefert werden. Das Gleiche gilt für Zuwendungen aus dem Ausland, die nicht zurückerstattet werden können. Zuwendungen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern gelten nicht als Zuwendungen aus dem Ausland.
Eine vom Bundesrat bezeichnete Behörde soll die Angaben von Personen und Organisationen kontrollieren und anschliessend publizieren. Bei Verstoss gegen die Melde- und Offenlegungspflichten drohen Bussen bis 40'000 Franken.
Als nächstes beugt sich die nationalrätliche Kommission, später der Nationalrat über die Transparenzinitiative und den Gegenentwurf.